Heer [1]

Heer [1]

Heer, die Landkriegsmacht eines Staates. Die Organisation umfaßt Aufbringung, Ausrüstung und Ausbildung der Truppen, ihre Formation in Truppenkörper und Truppenverbände, die Erhaltung und Ergänzung des Personals und Materials. Kombattanten sind wirklich zum Kampf gegen den Feind bestimmte Krieger, Nichtkombattanten das Personal für Unterhalt, Gesundheitspflege, Rechts- und Kirchenwesen, Fuhrwesen, Anfertigung und Instandhaltung der Ausrüstung und Bekleidung etc. Infanterie, Kavallerie, Artillerie sind die fechtenden Waffen, Pioniere, Verkehrstruppen und Train Hilfswaffen. Im Altertum war bei den meisten Völkern jeder Waffenfähige auch Krieger, bei andern (Ägypter, Inder) gab es eigne Kriegerkasten, denen auch der König angehörte.

Die Völker Vorderasiens, Assyrer, Babylonier, Meder, Chaldäer, hatten früh geordnete Heere von Fußvolk, Reiterei und Wagenkämpfern mit je nach Bewaffnung verschiedenen Kampfformen. Die großartigste Organisation war wohl die der Perser. Ihre ältesten Kriegszüge waren bewaffnete Wanderungen eines Teiles der Nation, dann bildete sich mit Ausgestaltung der Zivilverfassung das Heerwesen als Cadreheer mit Beurlaubungssystem durch. Die »königlichen Truppen«, ein stehendes Heer zur Überwachung unterworfener Völker und Sicherung der Grenzen, standen, bezirksweise ausgehoben, unter eignen, von den Satrapen unabhängigen Befehlshabern. Jeder freie Perser wurde nach einer Zeit aktiven Dienstes beurlaubt und im Kriegsfall nach Bedarf wieder eingezogen. Jährliche Musterungen, oft durch den König selbst, verschafften die Überzeugung steter Schlagfertigkeit. Eine Art Garde waren die 10,000 Unsterblichen, so genannt, weil stets vollzählig erhalten. Man hatte schweres und leichtes Fußvolk und zahlreiche Reiterei in festen, nach dem Dezimalsystem gebildeten Abteilungen. Neben diesem nationalen Cadreheer bot man zu Kriegszügen durch auf Tagereisenentfernung im ganzen Reich verteilte Eilbotenposten noch die unterworfenen Völker auf. Später bestand das H. vorzugsweise aus Söldnern: Asiaten und Griechen. In des Xerxes Heer waren nach Herodot 56 Nationen vertreten, und die Zahl der wehrhaften Männer betrug über 21/2 Mill. Das Heerwesen des aus den Trümmern des Perserreichs entstandenen Partherreichs war eine nach Zeit und Örtlichkeit modifizierte Fortsetzung des persischen, das ähnlich im Mittelalter bei den Mongolen erscheint.

Das israelitische H. bestand zunächst nur aus Fußvolk; David führte Streitwagen, Salomo Reiterei ein, später findet man dort auch ägyptische Hilfsreiterei. In den frühesten Zeiten der Theokratie war außer den Leviten jeder dienstpflichtig. Das Aufgebot zerfiel unter David in zwölf Abteilungen zu je 24,000 Mann, deren jede einen Monat diente und in Unterabteilungen zu 1000, 100 und 50 geteilt war. Die erste stehende Truppe war Sauls Leibgarde, Salomo hatte schon ein H. von 20.000 Mann. Nach dem Exil entstand unter den Makkabäern eine neue Militärverfassung. Simon, der erste Fürst aus dem Hause der Hasmonäer, besoldete ein stehendes H. aus eignem Vermögen; sein Sohn Johannes Hyrcanus warb zuerst Ausländer, vorzüglich Araber. – Das Landheer der Phöniker war verhältnismäßig unbedeutend, das der Karthager bestand fast nur aus fremden Söldnern. Die eigentlichen Karthager bildeten nur die sogen. heilige Schar, eine Art Leibwache des Feldherrn; im eigentlichen H. dienten Gallier. Iberer, Ligurer und afrikanische Stämme.

Die meisten Freistaaten Griechenlands hatten Bürgermilizen, in denen jeder Freie zu dienen das Recht und die Pflicht hatte. In Sparta erscheint das dorische Herrenvolk gewissermaßen als stehendes H., neben dem die unterworfenen Periöken und Heloten zur Füllung der Cadres im Kriegsfall dienten. In Athen gestattete die Organisation des Perikles, die freien ansässigen Bürger zu Übungen und Expeditionen von achtmonat ger Dauer heranzuziehen, auch ward für die im Felde liegenden Sold, 2–4 Oboli (25–50 Pf.), eingeführt. Die Heere bestanden fast nur aus Fußvolk: Schwerbewaffnete, Hopliten (s. d.), nur für den Nahangriff ausgerüstet, und Leichtbewaffnete, die aus ärmern Volksklassen zur Heeresfolge verpflichteten Stämmen und Sklaven re krutierten und in zerstreuter Ordnung mit Wurf speer, Bogen und Schleuder fochten; Reiterei erscheint bei Homer noch gar nicht, später zahlreich in Böotien und Thessalien. Zur Zeit des Peloponnesischen Krieges kamen Mietstruppen auf, auch traten Griechen selbst in fremden Sold (vgl. Xenophon). Das Söldnerwesen führte zu Änderungen in Bewaffnung und Taktik, so zur Einführung der Peltasten des Iphikrates, einer Mittelinfanterie, leichter ausgerüstet als die Hopliten und geeignet für geschlossene wie zerstreute Fechtart. Das mazedonische H. war ursprünglich ein Cadreheer, wie das persische, sein Kern die Provinzialregimenter, die leichter bewaffneten Kronbauern (Hypaspisten) und der ritterliche Adel, die Reiterei.

In Rom war jeder Bürger vom 17. bis 46. Jahre dienstpflichtig, solange er nicht 16 Jahresfeldzüge zu Fuß oder 10 zu Pferd mitgemacht halte; nur die capite censi (s. d.) waren nicht dienstpflichtig. Die Aushebung erfolgte jährlich durch die Kriegstribunen. Die Infanterie war der Kavallerie an Güte weit überlegen. Seit der Belagerung von Veji (um 400 v. Chr.) wurde Staatssold gezahlt, bis dahin wurden die Truppen aus Privat- oder Gemeindemitteln erhalten. Die Bürgerkriege und der Übergang zur monarchischen Verfassung gestaltete das Kriegswesen um: das Weltreich bedurfte nach innen und außen eines stehenden Heeres (unter Augustus 450,000 Mann), allmählich bürgerte sich das Söldnerwesen ein, und unter Mark Aurel (161–180 n. Chr.) gab es kein eigentliches Römerheer mehr.

Bei den alten Germanen hatte jeder Freie Waffenrecht und Waffenpflicht. Der Jüngling erhielt in der Volksversammlung die Waffen, die er nur im heiligen Hain oder an umfriedeter Gerichtsstätte ablegte. Er hieß nun Wer, sein Grundstück Were, der Inbegriff seiner Gerechtsame Gewere. Die Blutrache erhielt den kriegerischen Sinn stetig wach. Die Unfreien, ursprünglich Kriegsgefangene, trugen im Krieg ihren Herren die Waffen nach, das Waffenrecht erhielten sie erst mit der Freilassung. Waffen und Unterhalt bestritt der Freie selbst. Sämtliche Führer wählte die Volksversammlung, die auch über Kriegszüge, Heerfahrten, entschied. Nur bei feindlichem Einfall geschah die Landwehre (Landesverteidigung) ohne diesen Beschluß. Bündnisse vereinten auch mehrere Volksstämme zu großen Heeren.

Im fränkischen Reich war der Heerbann (s. d.) das Aufgebot aller waffenfähigen Freien, auf dessen Erhaltung noch die Kapitularien Karls d. Gr. abzielen. Daraus, daß diese Pflicht dem kleinen Mann zu lästig war, entwickelte sich das Lehnswesen, indem der Staat einzelnen Großen Grundbesitz zu Lehen gab, mit der Verpflichtung, eine gewisse Zahl Streiter zu stellen. Als die Lehen erblich wurden, erkaltete der Eifer in der übernommenen Pflicht, doch lebten die militärischen Tugenden in den Gefolgschaften, d. h. dem freiwilligen Gefolge tapferer Krieger und Fürsten, fort. Aus der Lehnskriegsverfassung entstand das Rittertum, in dem der Adel seiner Vasallenpflicht nachkam. Die den Ritter zu Fuß begleitenden hörigen Knechte, wie die Söldner des 11.–13. Jahrh., hatten noch keine ausschlaggebende Bedeutung. Erst die wehrkräftigen Schweizer schafften hierin Wandel.

Das stehende H. entwickelte sich zuerst in der Türkei und in Frankreich. Seit Mohammed war jeder Muslim zum Kampf gegen die Ungläubigen verpflichtet. Die 1329 aus christlichen Gefangenen aufgestellten, seitdem durch Christenkinder ergänzten Janitscharen (jeni tscheri, »neue Truppe«) wurden bald der Kern des stehenden Heeres, bis zu ihrer blutigen Vernichtung 1826; neben ihnen dienten die Inhaber von Kriegerlehen, Timarioten und Zaims, bez. die von diesen gestellten Spahis als Reiter. Später kam auch zeitweise Ermietung von Söldnern vor. Eine ähnliche Mischung feudaler Verfassung mit Söldnerwesen führte in Frankreich zu den bald von Burgund und Österreich nachgeahmten königlichen Ordonanzkompagnien. – Zwei Gründe ließen das Fußvolk hochkommen: die Vervollkommnung der Waffen, die z. T. den Fußgänger dem Reiter überlegen machten, und das Hochkommen der Städte, deren Befestigungen mit Reitern allein nicht zu bewältigen waren, und deren Bürger nicht durchweg zu Pferde fechten konnten. Die Organisation des Fußvolkes ist hauptsächlich deutschen und schweizerischen Ursprungs. Die neuere Zeit sah überall Söldnerheere. Um die Wende des 16. Jahrh. entsteht die Einteilung in Regimenter, Bataillone, Kompagnien, Eskadrons. Die Infanterie war zunächst noch gemischt aus Pikenieren und Musketieren. Gustav Adolfs Beispiel, daß das vom Landesherrn geworbene H. auch ihm allein zu gehorchen habe, fand die vollkommenste Durchbildung durch den Großen Kurfürsten. Er ernannte die Offiziere, die Werbung geschah nur in seinem Namen. Friedrich Wilhelms I. Kantonsystem (s. Kantonverfassung) machte zwar den Anfang mit heimischem Ersatz, doch bestand die Truppe noch vielfach aus moralisch schlechten Elementen, denen gegenüber schärfste Manneszucht nötig war. Der Bürger verachtete den Soldatenstand. Erst Friedrichs d. Gr. Taten schufen hierin Wandel. – Die Armeen des 18. Jahrh. waren der Kosten wegen verhältnismäßig schwach.

Die Revolution von 1789 stellte in Frankreich dem Heerwesen die Kräfte des ganzen Volkes zu Gebote; aber nur wenige geniale Führer und Organisatoren (Carnot) eigneten sich zur Leitung der unausgebildeten Massen. Aus Anlaß der Erfolge Napoleons wandten sich bald auch die andern Staaten, außer England, der allgemeinen Wehrpflicht zu, die zunächst aber nur Preußen beibehielt, wo auch nach Jena die entehrenden Strafen zuerst abgeschafft, alle Gebildeten zur Offizierslaufbahn zugelassen und so der Soldaten. stand in der Achtung des Volkes gehoben wurde. Das Krümpersystem (kurze, aktive Dienstzeit, dann Beurlaubung zur Reserve, im Kriegsfall Ergänzung durch Freiwillige und Landwehr) ermöglichte die Ausstellung großer Massen. So war das Volk in Waffen zur Tatsache geworden. Die Heeresreorganisation von 1860 vermehrte das H. der Zunahme der Bevölkerung entsprechend und verjüngte es durch Ausscheiden der ältesten Landwehrjahrgänge. Die Lehren von 1866 und 1870 veranlaßten die endgültige Annahme der allgemeinen Wehrpflicht bei allen Kontinentalmächten, meist in Form des Cadreheeres, in der Schweiz als Miliz, bei der, außer zu Übungszeiten, aktive Truppen so gut wie gar nicht vorhanden sind. Weiteres über das heutige Heerwesen s. die einzelnen Länder. Vgl. die Werke von M. Jähns: Heeresverfassungen und Völkerleben (Berl. 1885), Handbuch einer Geschichte des Kriegswesens von der Urzeit bis zur Renaissance, mit Atlas (Leipz. 1880) und Geschichte der Kriegswissenschaften, vornehmlich in Deutschland (Münch. 1889–91, 3 Tle.); C. v. d. Goltz, Das Volk in Waffen (5. Aufl., Berl. 1899); das Sammelwerk »Die Heere und Flotten der Gegenwart« (das. 1896 ff.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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