Legālservituten

Legālservituten

Legālservituten (gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, die sich ein Grundeigentümer im nachbarlichen Interesse gefallen lassen muß. Hierher gehört die Duldung des Regenwasserabflusses, des Holens herübergefallener Früchte, von nicht übermäßigem Lärm, Geruch, Rauch etc.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Legalservituten — Legālservituten, Grunddienstbarkeiten, die nicht auf Vertrag oder Ersitzung, sondern auf Rechtsvorschrift beruhen; hauptsächlich die das sog. Nachbarrecht ausmachenden Servituten (Duldung des Regenwasserabflusses etc.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, früher Servitut genannt, das unveräußerliche und unvererbliche Nutzungsrecht an fremden Vermögensbestandteilen. Je nachdem die D. einer bestimmten Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zusteht, spricht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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