Interesse

Interesse

Interesse (lat.), der »Anteil«, den man an etwas nimmt; der Wert und die Bedeutung, die einer Sache beigelegt werden, oder die sie für uns hat. Je nach dem Bildungsgrad des einzelnen, nach seiner individuellen Anschauungsweise und Veranlagung ist der Interessenkreis der Menschen ein verschiedener. Eine Sache ist für den einen von I. (interessant), die es für den andern durchaus nicht ist. Mit Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der Gegenstände, denen sich das I. zuwendet, unterscheidet man ferner zwischen höhern und niedern Interessen, spricht man von wissenschaftlichem, künstlerischem, sittlichem, religiösem I. etc., unterscheidet man zwischen geistigen und materiellen Interessen, stellt man dem Gesamtinteresse die Sonderinteressen, dem allgemeinen I. das Standes- und das Geschäftsinteresse, dem öffentlichen das Privatinteresse gegenüber. Je höher die sittliche und intellektuelle Bildung eines einzelnen ist, desto mehr wird er von geistigen Interessen erfüllt sein. Überwuchern die materiellen Interessen die letztern, herrscht das Geschäfts- und namentlich das Erwerbsinteresse in einseitiger Weise vor, so bezeichnet man den Betreffenden als interessiert. – In der Rechtswissenschaft versteht man unter I. namentlich den erlittenen Schaden, »id quod interest«, d. h. den Unterschied zwischen der Vermögenslage einer Person vor und nach einem schädigenden Ereignis, der namentlich dann in Betracht kommt, wenn eine geschuldete Sache nicht rechtzeitig, nicht vertragsmäßig, nicht vollständig oder gar nicht geliefert, eine sonstige geschuldete Leistung nicht oder nicht gehörig verrichtet oder eine Sache beschädigt oder zugrunde gerichtet wurde. Die Rechtsgrundsätze über das I. sind daher namentlich für die Lehre vom Schadenersatz (s. d.) von Wichtigkeit. Dabei ist aber zu beachten, daß bei der Feststellung des Gesamtinteresses das sogen. Affektionsinteresse, d. h. der Wert nach dem individuellen Geschmack oder Gefühl, nur dann in Betracht kommt, wenn das Gesetz dies ausdrücklich zuläßt, wie bei der richterlichen Bemessung, bez. Herabsetzung einer Vertragsstrafe (§ 343 des Bürgerlichen Gesetzbuches), oder wenn das Affektionsinteresse in einem objektivern Verkehrswert zum Ausdruck kommt, wie bei Autogrammen, Reliquien etc.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Interesse — (et) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • intéressé — intéressé, ée [ ɛ̃terese ] adj. • 1547 « lésé »; de intéresser 1 ♦ Qui a un intérêt, une part, un rôle (dans qqch.); qui est en cause, en jeu, en question. Les puissances, les parties intéressées. ⇒ concerné. N. Consulter les intéressés. Être le… …   Encyclopédie Universelle

  • intéressé — intéressé, ée (in té rè sé, sée) part. passé d intéresser. 1°   Qui a un intérêt matériel. Intéressé dans cette affaire.    Être intéressé à une chose, à faire une chose, y avoir intérêt, y être engagé par le motif de son intérêt. •   Chacun est… …   Dictionnaire de la Langue Française d'Émile Littré

  • interesse — /inte rɛs:e/ s.m. [dal verbo lat. interesse essere in mezzo; partecipare; importare ]. 1. (econ.) [prezzo che il debitore paga per l uso del credito concessogli] ▶◀ [dal punto di vista del creditore] frutto. ‖ capitale. 2. a. [ciò che risulta… …   Enciclopedia Italiana

  • Interesse — Sn std. (13. Jh., Bedeutung 18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus ml. interesse, Substantivierung des Infinitivs von l. interesse an etwas Anteil nehmen , zu l. esse sein und l. inter . Persönlich konstruiert bedeutet das Verb dazwischen sein,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Interesse — (lat.), 1) die lebhafte Theilnahme an einem Gegenstand, in so fern er einen Bezug auf uns selbst hat; daher Interessiren, Theilnahme erregen; Interessirt, die Denk u. Handlungsweise, nach welcher ein äußerer Gegenstand nur auf den eignen Vortheil …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Interesse — Interesse: Das seit dem 15. Jh. bezeugte Fremdwort geht zurück auf lat. inter esse »dazwischen sein, dabei sein; teilnehmen; von Wichtigkeit sein« (vgl. ↑ inter..., ↑ Inter... und ↑ Essenz), das im Mlat. substantiviert als Rechtswort im Sinne von …   Das Herkunftswörterbuch

  • Interesse — (vom lat. Zeitwort interesse, daran gelegen sein), der Antheil, den man aus irgend einem Grunde an einer Sache nimmt (materielles, ästhetisches etc. I.); interessant, Antheil erregend. I. im jur. Sinne der Nutzen oder Schaden, den jemand durch… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Interesse — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Bsp.: • Ich habe kein Interesse an Briefmarken …   Deutsch Wörterbuch

  • Interesse — In ter*esse, n. Interest. [Obs.] Spenser. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

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