Bundesamt für das Heimatwesen

Bundesamt für das Heimatwesen

Bundesamt für das Heimatwesen, für Deutschland (Bayern und Elsaß-Lothringen ausgenommen) die endgültig entscheidende Berufungsinstanz in Streitigkeiten zwischen Armenverbänden über die öffentliche Unterstützung Hilfsbedürftiger, sofern die Streitteile verschiedenen Bundesstaaten angehören und nicht die Organisation oder örtliche Abgrenzung der Armenverbände Gegenstand des Streites ist. Durch die Landesgesetzgebung kann jedoch die Zuständigkeit des Bundesamtes auch auf Streitigkeiten zwischen Armenverbänden desselben Staates ausgedehnt werden. Dies ist in Preußen, Hessen, Sachsen-Weimar, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß jüngere Linie, Lippe, Lübeck und Bremen geschehen. Das B. besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens vier Mitgliedern, die auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt werden. Die Berufung an das B. muß binnen einer ausschließlichen Frist von 14 Tagen, von Behändigung der angefochtenen Entscheidung an gerechnet, bei der Behörde, gegen deren Entscheidung sie gerichtet ist, schriftlich angemeldet werden. Zur Ausführung der Berufung ist eine weitere Frist von 4 Wochen gegeben; eine gleiche Frist, von Behändigung der Beschwerdeausführung an gerechnet, der Gegenpartei zur Gegenausführung. Die Akten werden sodann dem B. vorgelegt, das in öffentlicher Sitzung kostenfrei entscheidet. Hierzu ist die Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern erforderlich, von denen wenigstens eines die Befähigung zum höhern Richteramt in dem Staate, dem es angehört, haben muß. Das Erkenntnis wird, mit Gründen versehen, durch die Behörde, deren Beschluß angefochten wurde, den Parteien zugestellt. Eine Sammlung der Entscheidungen erscheint seit 1873 (Berl., hrsg. von Wohlers, seit 1891 von Krech).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bundesamt für das Heimatwesen — Das Bundesamt für das Heimatwesen (auch Heimatsamt) war ein oberes Verwaltungsgericht im Deutschen Reich mit dem Sitz in Berlin. Es wurde durch das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 errichtet. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 …   Deutsch Wikipedia

  • BAfH — Bundesamt für das Heimatwesen EN Federal Office for Local Affairs …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • BAH — Bundesamt für das Heimatwesen EN Federal Office for Local Affairs …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Reichsbehörden — Unmittelbar unter dem Reichskanzler steht die Reichskanzlei, die als Zentralbureau den amtlichen Verkehr des Reichskanzlers mit den Vorständen der einzelnen Reichsämter vermittelt. Die nachstehend aufgeführten Reichsbehörden haben, sofern nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Disziplinargewalt — (Disziplinarstrafgewalt, Disziplinarstrafrecht), die dem Staat kraft seiner dienstherrlichen Stellung gegenüber seinen Beamten zustehende Strafgewalt wegen Verletzung der Dienstpflicht (Dienstvergehen). Die Dienstvergehen können strafrechtlich zu …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesetz über den Unterstützungswohnsitz — Basisdaten Titel: Gesetz über den Unterstützungswohnsitz Art: Reichsgesetz Geltungsbereich: Norddeutscher Bund und Deutsches Reich Rechtsmaterie: Sozialre …   Deutsch Wikipedia

  • Armenverband — Armenverbände waren öffentlich rechtliche Körperschaften (Zweckverbände), die im Deutschen Reich als Organe der öffentlichen Armenpflege eingerichtet, verpflichtet und anerkannt wurden. Dabei wurden als zunächst verpflichtete Organe… …   Deutsch Wikipedia

  • Ernst von Holleben — Ernst Albert Ludwig von Holleben (* 8. April 1815 in Koblenz, Rheinland; † 24. April 1908 in Kassel, Hessen) war preußischer Jurist und Kanzler im Königreich Preußen. Inhaltsverzeichnis 1 Familie 2 Leben …   Deutsch Wikipedia

  • Franz Erich Caspar — (* 7. September 1849 in Stralsund; † 24. Juni 1927 in Berlin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Ministerialbeamter. Sein Vater war der Kammergerichtsnotar Eduard Caspar (1816 91). Franz Caspar war mit Anna geb. Vonhoff verheiratet. Sie… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”