Braunschweig [1]

Braunschweig [1]

Braunschweig (hierzu Karte »Braunschweig, Lippe und Waldeck«), zum Deutschen Reiche gehöriges Herzogtum im nördlichen Deutschland, zwischen 8°55'–11°27' östl. L. und 51°33'–53° nördl. Br. gelegen, wird fast ganz von Preußen, und zwar im N. und S. von der Provinz Hannover, im O. von der Provinz Sachsen, im W. von der Provinz Westfalen umschlossen und ist außerdem auf kurze Strecken von Anhalt (im SO.) und von Waldeck (im W.) begrenzt. Das Land besteht aus drei Hauptteilen und sechs kleinern, zum Teil weit zerstreuten Exklaven. Der größere (nördliche) Hauptteil umfaßt die Kreise B. (ohne Amt Thedinghausen), Wolfenbüttel (ohne Amt Harzburg) und Helmstedt (ohne Amt Katvörde), der westliche Teil die Kreise Gandersheim und Holzminden; die dritte Hauptmasse liegt im SO. und begreift den Kreis Blankenburg (das frühere Fürstentum Blankenburg nebst dem Stiftsamt Walkenried). Die sechs kleinern, in den preußischen Provinzen Hannover und Sachsen liegenden Exklaven sind die Ämter Thedinghausen, Harzburg (der frühere Zusammenhang dieses Amtsgerichtsbezirks mit dem Kreise Gandersheim wurde durch die Abtretung der Goslarschen Stadtforsten an das Königreich Preußen gelöst) und Katvörde, ferner die Gemeinden Bodenburg, Ölsburg und Ostharingen. Das frühere sogen. Kommunion-Harzgebiet ist 1874 unter Preußen und B. geteilt, jedoch fallen die Einkünfte aus den Berg- und Hüttenwerken etc. auch ferner zu 4/7 an Preußen und 3/7 an B.

Der nördliche Hauptteil des Herzogtums ist meistens welliges Hügelland und verläuft in das norddeutsche Flachland, und zwar in die Lüneburger Heide. Der südöstliche Teil ist das eigentliche Bergland des Harzes; hügelig, oft nur wellig, breitet sich der westliche über den Fuß des Harzes und des Solling aus. Man kann etwa 40 Proz. der Gesamtfläche zum Bergboden, 40 Proz. zum Hügel- und 20 Proz. zum Flachland rechnen. Der braunschweigische Anteil des Harzes, in welchen sich das Land mit Preußen und Anhalt teilt, umfaßt einschließlich der Vorberge etwa 900 qkm und liegt teils auf der nordwestlichen, teils auf der östlichen und südöstlichen Seite des Gebirges. Hier erheben sich, südlich vom Brocken, der Wurmberg (968 m hoch) und die Achtermannshöhe (926 m). Die bedeutendsten Höhenzüge des nördlichen Hauptteils sind der mit Buchen bestandene Elmwald, dessen höchste Kuppe 290 m erreicht, ferner der Fallstein (275 m), die Lichtenberge (264 m), die Asse (222 m) etc. Im westlichen Landesteil steigt das Wesergebirge mit dem Ith bis 390 m, mit dem Solling (der Ahrensberg) bis 474 m empor. B. gehört meist zum Stromgebiete der Weser, die das Herzogtum im Kreise Holzminden und im Amte Thedinghausen berührt, und in welche die Flüsse Leine, Innerste, Oker, Fuse, Aller und Eyther münden, während die Ohre, Bode, Zorge und Wieda der Elbe zufließen. Heilquellen finden sich zu Seesen, Gandersheim, Harzburg und bei Helmstedt (erdig-salinisch). Das Klima ist in den nördlichen Bezirken mild, in den gebirgigen südlichen Teilen im Winter rauh und kalt, im Herbst und Frühling feucht. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt in der Stadt Braunschweig 9°.

[Areal und Bevölkerung.] Das Areal des Herzogtums umfaßt (1900) 3672,18 qkm (66,7 QM.), wovon 1882 qkm Äcker und Gärten, 436 qkm Wiesen und Weiden, 1095 qkm Forsten und 228 qkm sonstige Fläche. Die Zahl der Einwohner betrug 1900: 230,288 männliche und 234,045 weibliche Personen, zusammen 464,333 (gegen 260,365 im J. 1849, 311,764 im J. 1871, 349,367 im J. 1880, 403,773 im J. 1890 und 434,213 im J. 1895), die in 14 Städten (mit zusammen 214,985 Einw.) und in 443 Landgemeinden wohnen und sich auf die sechs Kreise des Herzogtums folgendermaßen verteilen:

Tabelle

[Militär, Wappen, Orden etc.] Nach der am 9./18. März 1886 mit Preußen abgeschlossenen Militärkonvention hat B. auf die Stellung eines selbständigen Militärkontingents verzichtet. Die dasselbe vordem bildenden Truppenteile sind danach unmittelbare Bestandteile des königlich preußischen Heeres geworden. Die einzelnen, dem 10. Armeekorps zugehörigen Truppenteile führen die Bezeichnung: braunschweigisches Infanterieregiment Nr. 92, braunschweigisches Husarenregiment Nr. 17 und 2. (braunschweigische) Batterie des Feldartillerieregiments Nr. 46. Der Landesregent steht zu den Truppen in dem Verhältnis eines kommandierenden Generals. Eine Auflösung der Konvention kann erst zwei Jahre nach erfolgter Kündigung stattfinden. Mit Ausnahme eines Bataillons des hannöverschen Infanterieregiments Nr. 165, das in Blankenburg, und der 1. Abteilung nebst Stab des Feldartillerieregiments Nr. 46, die in Wolfenbüttel kaserniert ist, befinden sich die Truppenteile in der Stadt B. in Garnison. Daselbst haben auch die beiden Landwehrbezirkskommandos B. I und B. II ihren Sitz. Das Herzogtum sendet zum Reichstag drei Abgeordnete (s. Karte »Reichstagswahlen«) und ist im Bundesrat mit zwei Stimmen vertreten. Das einfache Wappen (s. Tafel »Wappen I«, Fig. 6) ist ein springendes silbernes Pferd in rotem Felde (das alte Zeichen Niedersachsens). Das kleine Wappen zeigt einen gespaltenen Schild, vorn in Rot zwei goldene Leoparden übereinander (Braunschweig), hinten in Gold einen blauen Löwen (Lüneburg), das Feld mit roten Herzen bestreut. Um den Schild ein rotes Band mit der Inschrift: »Immota fides«, unten ein blaues Band: »Nec aspera terrent«. Als Schildhalter dienen zwei herzoglich gekrönte goldene Löwen. Landesfarben sind Hellblau und Gelb. Orden: seit 1834 der Heinrichs des Löwen in vier und seit 1877 in fünf Klassen (s. Tafel »Orden I«, Fig. 9), dazu noch zwei Klassen Verdienstkreuze. Außerdem mehrere Medaillen.

Geschichte.

Das heutige Herzogtum B. war ein Teil jener welfischen Allodien in Sachsen, die Heinrich der Löwe bei seinem Sturz 1181 behielt. Seine Söhne Heinrich, Otto und Wilhelm teilten sie sich 1203, wobei Otto (Kaiser Otto IV.) B. erhielt; nach dessen kinderlosem Tode (1218) bestritt Kaiser Friedrich II., dem Heinrichs Töchter ihr Erbrecht verkauft hatten, dem Sohne Wilhelms, Otto dem Kinde, das Erbe, bis er 1235 aus B. und Lüneburg ein Herzogtum schuf und Otto als Reichsfürsten damit belehnte. Dessen Söhne Albrecht und Johann teilten das Herzogtum 1267 so, daß Albrecht d. Gr. die Lande B., Kalenberg und Göttingen, Johann Lüneburg mit den Städten Hannover und Celle erhielt; die Stadt B. blieb gemeinschaftlicher Besitz. Albrecht begründete die ältere braunschweigische, Johann die ältere lüneburgische Linie, die mit Johanns Enkel Wilhelm (mit dem langen Bein) 1369 schon wieder erlosch. Die ältere braunschweigische Linie teilte sich nach Albrechts Tode (1279) wieder in die drei Linien Grubenhagen, Göttingen und Wolfenbüttel. Die erste, Grubenhagen, von Albrechts Sohn Heinrich gegründet, bestand bis 1596; ihr gehörten Herzog Philipp I. an, der 1534 die Reformation einführte und dem Schmalkaldischen Bunde beitrat, und Herzog Ernst, der in der Schlacht bei Mühlberg gefangen wurde. Die von Albrecht dem Feisten gestiftete Linie Göttingen erhielt 1292 nach seines Bruders Wilhelm kinderlosem Tode (1292) auch Wolfenbüttel, das aber schon unter seinem Sohne Magnus 1345 ein besonderes Herzogtum wurde, und erlosch 1463 mit Otto dem Einäugigen (Cocles). Die Linie Wolfenbüttel, 1267 von Albrechts d. Gr. drittem Sohn, Wilhelm, und nach dessen Tode (1292) von Herzog Magnus I. 1345 neu gestiftet, erhielt unter Magnus II. »mit der Kette« (Torquatus) 1369 auch Lüneburg, doch mußten dies die Söhne Magnus' II. erst den Herzögen von Sachsen-Lauenburg 1388 im Kampf abgewinnen (Lüneburger Erbfolgekrieg). Nachdem Friedrich auf der Rückkehr von der Frankfurter Fürstenversammlung, die König Wenzel absetzte, 1400 bei Fritzlar vom Grafen von Waldeck erschlagen worden, teilten seine Brüder Bernhard und Heinrich 1409 so, daß ersterer B., letzterer Lüneburg bekam; doch zwangen Heinrichs Söhne 1428 ihren Oheim Bernhard, Lüneburg, von dem auch Kalenberg abgetrennt wurde, gegen B. einzutauschen. So ward Bernhard Stifter der mittlern Linie B.-Lüneburg, Heinrich der mittlern Linie B.

Die mittlere Linie B. hatte bis 1634 Bestand. Schon Heinrichs (gest. 1416) Söhne Wilhelm I. (der Siegreiche) und Heinrich (der Friedfertige) teilten 1432 das Land: ersterer bekam Kalenberg, letzterer Wolfenbüttel. Wilhelm I. erbte 1463 Göttingen und 1473 nach seines Bruders Tod auch Wolfenbüttel. Sein Sohn Wilhelm II. übertrug noch bei Lebzeiten 1495 die Wolfenbütteler Lande seinem Sohn Heinrich, die kalenberg-göttingischen seinem Sohn Erich I. Die kalenbergische Linie erlosch schon 1584 mit dessen Sohn Erich II., der, protestantisch erzogen, 1546 katholisch wurde, den Schmalkaldischen Bund und dann auch Moritz von Sachsen bekämpfen half und 1584 ohne Erben starb. Die kalenbergischen Lande fielen nun an die Linie Wolfenbüttel, in der auf Heinrich den ältern 1514 sein ältester Sohn, Heinrich der jüngere, folgte, der 1535 das Erstgeburtsrecht einführte und als Hauptvertreter des Katholizismus in Norddeutschland im Schmalkaldischen Krieg 1542–1547 aus seinem Lande vertrieben war. Sein Sohn Julius (1568–89) führte die Reformation durch und gründete die Universität Helmstedt. Er erbte 1584 Kalenberg-Göttingen, sein Sohn Heinrich Julius (1589–1613), seit 1566 Bischof von Halberstadt und als dramatischer Dichter bekannt, 1596 die Besitzungen der Linie Grubenhagen. Sein jüngerer Sohn ist Christian der jüngere (s.d.). Mit dem ältern, Friedrich Ulrich, der 1617 auf kaiserlichen Befehl Grubenhagen an Lüneburg abtreten mußte, erlosch 1634 die mittlere Linie B.; Kalenberg fiel an die neue Linie B.-Lüneburg, Wolfenbüttel an B.-Danne(n)berg.

In der mittlern Linie B.-Lüneburg regierten nach des Stifters Bernhard I. Tode (1434) dessen Söhne Otto der Hinkende und Friedrich der Fromme gemeinschaftlich, nach Ottos Tode (1446) Friedrich allein. Dieser trat 1457 seine Lande an seine Söhne Bernhard II. und Otto II. (den Siegreichen) ab, übernahm aber nach deren baldigem Tode (1471) die Regierung für seinen minderjährigen Enkel Heinrich den mittlern, Ottos Sohn, und starb 1478. Heinrich der mittlere, seit 1486 selbständig, wurde wegen Teilnahme an der Hildesheimer Stiftsfehde (s.d.) 1521 geächtet und floh nach Frankreich; 1527 kehrte er zurück, wurde 1530 von der Acht befreit und starb 1532. Seine Lande hatte er schon 1520 seinen Söhnen überlassen, von denen der älteste, Otto, sich 1527 mit Harburg begnügte und die Linie B.-Harburg stiftete, die mit dem letzten von seinen Enkeln 1642 erlosch. Der jüngste Sohn, Franz, gründete 1539 die Linie B.-Gifhorn, die schon 1549 mit ihm ausstarb. Der mittelste Sohn, Ernst der Bekenner, der den Hauptteil der lüneburgischen Lande bekam und in Celle residierte, unterschrieb die Augsburgische Konfession und trat dem Schmalkaldischen Bunde bei. Nach seinem Tode (1546) regierten seine Söhne Franz Otto, Heinrich und Wilhelm gemeinschaftlich; nach Franz Ottos Tode (1559) teilten Heinrich und Wilhelm durch Vertrag vom 10. Sept. 1569. Der jüngere Bruder, Wilhelm, erhielt Lüneburg und wurde Stifter der neuen Linie B.-Lüneburg, die später den Namen Hannover (s.d.) annahm. Der ältere Bruder, Heinrich, begnügte sich 1569 mit den Ämtern Danneberg, Lüchow, Hitzacker und Scharnebeck und nannte seine Linie B.-Lüneburg-Danneberg; ihm folgte 1598 sein ältester Sohn, Julius Ernst, diesem 1636 der jüngere Bruder, August, der 1635 schon Wolfenbüttel von der mittlern Linie B. geerbt hatte; seitdem hieß die ältere Linie des welfischen Hauses die neue Linie B.-Wolfenbüttel. August hinterließ 1666 drei Söhne, Rudolf August, Anton Ulrich und Ferdinand Albrecht. Ferdinand Albrecht erhielt Bevern und stiftete die (nicht souveräne) Linie B.-Bevern, die als besondere Linie 1809 erlosch. In B.-Wolfenbüttel folgte Rudolf August, der die danne(n)bergischen Ämter an B.-Lüneburg abtrat und sich 1671 die Stadt B. unterwarf, nach seinem Tode (1704) sein Bruder und (seit 1685) Mitregent, Anton Ulrich. Als dieser 1714 starb, erhielt sein älterer Sohn, August Wilhelm, Wolfenbüttel, der jüngere, Ludwig Rudolf, Blankenburg und nach August Wilhelms kinderlosem Tode (1731) auch dessen Land. Da auch Ludwig Rudolf 1735 ohne Söhne starb, so folgte nun Ferdinand Albrecht II. von der Bevernschen Linie, der Sohn ihres Stifters, und in demselben Jahre schon dessen ältester Sohn, Karl (1735–80). Dieser verlegte 1753 seine Residenz nach B. und stiftete das Collegium Carolinum. Im Siebenjährigen Kriege kämpften 6000 Mann braunschweigische Truppen im englisch-hannöverschen Heere gegen Frankreich, weswegen B. 1757 und 1761 von den Franzosen arg heimgesucht wurde. Dazu belastete Karl durch seine Prunksucht das Land mit einer Schuldenmasse von fast 12 Mill. Tlr., die er durch Vermietung seiner Truppen an England (1776 für den Krieg in Amerika) zu mindern suchte. Unter seinem Nachfolger Karl Wilhelm Ferdinand (1780–1806) wurden die Finanzen geregelt und der Wohlstand des Landes gehoben. Da Herzog Karl 1806 die Führung der preußischen Armee übernahm, ward B. in die Katastrophe Preußens verwickelt; der Herzog, bei Auerstedt tödlich verwundet, mußte flüchten und starb zu Ottensen bei Hamburg 10. Nov. 1806; ihm folgte sein Sohn Friedrich Wilhelm, der 1805 Öls geerbt hatte.

Nach dem Tilsiter Frieden (1807) wurde das Herzogtum B. mit dem neugegründeten Königreich Westfalen vereinigt; ein Versuch des Herzogs Friedrich Wilhelm, 1809 durch einen Bund mit Österreich sein Land wiederzugewinnen, scheiterte, worauf er sich mit seiner schwarzen Schar nach England durchschlug. Erst 6. Nov. 1813 nahm er vom Herzogtum Besitz und wurde mit Jubel empfangen. Nach seinem Heldentod bei Quatrebras (16. Juni 1815) folgte ihm sein unmündiger Sohn Karl (geb. 1804): sein Vormund, der Prinz-Regent von England, beauftragte den Grafen Münster mit der Regierung, dessen rechte Hand der Geheimrat v. Schmidt-Phiseldeck war. 1820 erhielt das Land eine neue landständische Verfassung. Herzog Karl trat 1823 selbst die Regierung an, herrschte aber, namentlich seit der Verjagung Schmidt-Phiseldecks (1826), willkürlich, fing aus Haß gegen seinen ehemaligen Vormund und den Grafen Münster einen heftigen Streit mit Hannover an, verletzte wiederholt die Verfassung und erbitterte besonders den Adel. Da alle Beschwerden fruchtlos blieben, brach 7. Sept. 1830 in B. ein Aufstand aus; das Residenzschloß wurde dabei in Brand gesteckt, und der Herzog floh. Sein Bruder Wilhelm übernahm 27. Sept. die Regierung vorläufig, 20. April 1831 endgültig, als Herzog Karl von den Agnaten für regierungsunfähig erklärt worden war. Er vereinbarte 12. Okt. 1832 mit den Landständen ein neues Staatsgrundgesetz, das den Interessen des Landes aufs beste entsprach. Es folgten nun zahlreiche für das Land wohltätige Reformen auf dem Gebiete der Rechtspflege, der Stadt- und Gemeindeverwaltung, der Agrargesetzgebung, des Steuerwesens etc. Die Seele der Regierung war 1830–56 der Staatsminister Frhr. v. Schleinitz. Das Verkehrswesen erfuhr kräftige Förderung (die 1838 eröffnete Strecke B.-Wolfenbüttel war die erste Staatsbahn in Deutschland). 1844 trat B. dem Zollverein bei, 1849 schloß es eine Militärkonvention mit Preußen ab.

Beim Ausbruch der Krisis 1866 blieb B. anfangs neutral, schloß sich aber 6. Juli an Preußen an und setzte seine Truppen in Marschbereitschaft, doch nahmen diese an den kriegerischen Aktionen nicht mehr teil. Das Bündnis mit Preußen und der Eintritt Braunschweigs in den Norddeutschen Bund, in dessen Heer die braunschweigische Infanterie das 92., die Husaren das 17. Regiment im 10. Armeekorps mit Beibehaltung ihrer alten historischen Uniform bildeten, wurden vom Landtag genehmigt. Allmählich trat in dem engen Verhältnisse des Herzogs zu Preußen eine Erkaltung ein, so daß er es unterließ, eine Militärkonvention mit Preußen zu schließen. Im Kriege von 1870/71 nahmen die braunschweigischen Truppen teil an den Kämpfen um Metz, bei Orléans und Le Mans; hinterher wurde das 92. Infanterieregiment nach Metz verlegt.

Bei dem hohen Alter des unvermählten kinderlosen Herzogs drängte seit 1866 die Frage der Erbfolge zur baldigen Entscheidung. Mit Herzog Wilhelm erlosch die ältere Linie B., nach den Hausgesetzen wie nach der Landesverfassung mußte dann B. an die jüngere (hannoversche) Linie des Welfenhauses fallen, der das Land im Erbhuldigungseide sich bereits verpflichtet hatte. Da aber die politischen Verhältnisse zweifelhaft machten, ob der berechtigte Thronfolger die Regierung werde antreten können, so wurde zwischen Regierung und Landesversammlung das Regentschaftsgesetz vom 16. Febr. 1879 vereinbart, wonach für den Fall der Behinderung des Thronerben ein Regentschaftsrat aus den drei stimmführenden Mitgliedern des Staatsministeriums und den Präsidenten des Landtags und des Oberlandesgerichts gebildet, nach Verlauf eines Jahres aber bei Fortdauer jener Behinderung ein Regent gewählt werden sollte. Als dann Herzog Wilhelm 18. Okt. 1884 in Sibyllenort starb, trat der Regentschaftsrat zusammen und übernahm im Einverständnis mit der Reichsregierung die Verwaltung des Landes. Das Haupt der hannöverschen Linie, der Herzog von Cumberland, ergriff zwar durch Patent vom 18. Okt. 1884 von dem Herzogtum Besitz und zeigte dies den deutschen Fürsten mit dem Bemerken an, daß er die deutsche Reichsverfassung anerkennen wolle; doch wurden das Patent und der Befehl des Herzogs, sich mit ihm in Beziehung zu setzen, vom braunschweigischen Ministerium unbeachtet gelassen. Nur das Privatvermögen des verstorbenen Herzogs erhielt Cumberland mit Ausnahme des schlesischen Allodialbesitzes mit Sibyllenort, der dem Könige von Sachsen vermacht war, während die dortigen Lehen (Fürstentum Öls) an die Krone Preußen zurückfielen. – Da der Bundesrat 2. Juli 1885 beschloß, daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in B. bei seinem Verhältnisse zum Bundesstaat Preußen »mit den Grundprinzipien der Bundesverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei« und die braunschweigische Landesversammlung dem zustimmte, so wurde auf Vorschlag des Regentschaftsrates 21. Okt. 1885 einstimmig Prinz Albrecht von Preußen zum Regenten von B. gewählt. Dieser schloß 1886 eine Militärkonvention mit Preußen, wodurch die braunschweigischen Truppen in die preußische Armee eingereiht wurden; das 92. Regiment kehrte wieder nach B. zurück.

Im Jahre 1899 wurde das Landtagswahlrecht neu geregelt. Die Landesversammlung besteht danach aus 48 Abgeordneten, von denen 30 durch allgemeine indirekte Wahl nach dem Dreiklassensystem (15 von den Stadt-, 15 von den Landgemeinden) und 18 von den Berufsständen (Geistlichen, Gewerbtreibenden, Großgrundbesitzern, wissenschaftlichen Berufsständen und höchstbesteuerten Einkommensteuerpflichtigen) gewählt werden. Das Gesetz wurde 9. März vom Landtag angenommen und gleichzeitig eine Steuerreform beschlossen. Ein neues Regentschaftsgesetz ist Ende 1902 nach manchen Widersprüchen von welfenfreundlicher Seite (Landgerichtspräsident Dedekind) rechtskräftig geworden. Neu ist darin festgestellt, daß die Regentschaft mit dem Wechsel in der Person des erbberechtigten Thronfolgers nicht erlischt. Das Gesetz ist dem Landesgrundgesetz von 1832 einverleibt worden.

Vgl. Guthe, Die Lande B. und Hannover (2. Aufl., Hannov. 1887); Knoll u. Bode, Heimatskunde des Herzogtums B. (2. Aufl., Braunschw. 1891); Knoll, Topographie des Herzogtums B. (das. 1897); »Beiträge zur Statistik des Herzogtums B.« (das. 1874ff.); R. Andree, Braunschweiger Volkskunde (2. Aufl., das. 1901); Bürstenbinder, Die Landwirtschaft des Herzogtums B. (das. 1882); Rhamm, Die Verfassungsgesetze des Herzogtums B. (das. 1900); »Die Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums B.« (Wolfenb. 1896ff.); »Braunschweigs Baudenkmäler« (3 Serien Lichtdrucke, mit Text von Uhde, Braunschw. 1895–96); Sudendorf, Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von B. und Lüneburg (Hannov. 1859–83, 11 Bde.); Havemann, Geschichte der Lande B. und Lüneburg (Götting. 1853–57, 3 Bde.); Schaumann, Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und B. (Hannov. 1864); v. Heinemann, Geschichte von B. und Hannover (Gotha 1882–92, 3 Bde.); Köcher, Geschichte von B. und Hannover 1648–1714 (Leipz. 1884 u. 1895, 2 Bde.); Görges, Vaterländische Geschichte und Denkwürdigkeiten (2. Aufl., Braunschw. 1880–81, 2 Bde.); Hänselmann, Werkstücke, gesammelte Studien und Vorträge zur braunschweigischen Geschichte (Wolfenb. 1887, 2 Bde.); Beste, Geschichte der braunschweigischen Landeskirche (das. 1889); Koldewey, Geschichte des Schulwesens im Herzogtum B. (Braunschw. 1891); »Braunschweigisches Magazin« (seit 1895); »Braunschweigische Bibliographie« (zur Landeskunde, das. 1897); Blasius, Die anthropologische Literatur Braunschweigs und der Nachbargebiete (das. 1900). Seit 1901 besteht ein Geschichtsverein für das Herzogtum B., der seit 1902 ein »Jahrbuch« herausgibt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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