Offiziāl

Offiziāl

Offiziāl (lat.), bei den Römern eine höhern Beamten zugeordnete Gerichtsperson; im Mittelalter Gehilfe, Schreiber etc. der kaiserlichen Grafen; im kirchenrechtlichen Sprachgebrauch (Offiziarius, Offiziatus) Name der von den Bischöfen angestellten Beamten, die seit etwa 1150 dem Archidiakonus (s. d.) in der Gerichtsbarkeit Konkurrenz machen sollten und als officiales principales oder officiales speciales seit etwa 1300 die Jurisdiktion des Bischofs in den ihm vorbehaltenen Fällen ausübten, auch während seiner Abwesenheit sämtliche Geschäfte des Bischofs führten; überhaupt soviel wie Beamter, in Bayern bis vor kurzem Bezeichnung für einen Beamten der Verkehrsanstalten im Rang eines Amtsrichters; Offizialien, Arbeiten, welche die Beamten als solche (ex officio) zu verrichten haben; Offizialsache, Dienstsache, im Gegensatz zur Parteisache; Offizialanwalt, der Sachwalter, der einer Partei, die das Armenrecht (s. d.) erlangt hat, von Amts wegen bestellt wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Offizial — Offiziāl (neulat.), Beamter; der Vertreter des Bischofs in der Strafgerichtsbarkeit und der Rechtsprechung in Ehesachen; Vorsitzender des Offizialāts oder Konsistoriums, des bischöfl. Gerichts. Offizialĭen, Amtsarbeiten. Offiziālanwalt,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • offizial... — offizial...   [spätlateinisch officialis »zum Amt gehörend«], in Zusammensetzungen: amts..., von Amts wegen …   Universal-Lexikon

  • Offizial — Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch katholischen Kirchengerichtes (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan bzw. (in Erzbistümern)… …   Deutsch Wikipedia

  • Offizial — Of|fi|zi|al der; s, e <aus gleichbed. mlat. officialis, dies aus lat. officialis, vgl. ↑Offizial...>: 1. Vertreter des [Erz]bischofs als Vorsteher des Offizialats. 2. (österr.) ein Beamtentitel …   Das große Fremdwörterbuch

  • Offizial — Of|fi|zi|al 〈m. 1; kath. Kirche〉 bischöfl. Vertreter bei der Ausübung der kirchl. Gerichtsbarkeit [zu lat. officialis „zum Dienst gehörig; Beamter“] * * * Of|fi|zi|al, der; s, e, auch: en, en [spätlat. officialis = Amtsdiener, zu: officialis =… …   Universal-Lexikon

  • Offizial — Of|fi|zi|al 〈m.; Gen.: s, Pl.: e; kath. Kirche〉 bischöfl. Vertreter bei der Ausübung kirchl. Gerichtsbarkeit [Etym.: <lat. officialis »zum Dienst gehörig; Beamter«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Offizial... — Of|fi|zi|al... <zu lat. officialis »zum Amt gehörend«> Wortbildungselement mit der Bedeutung »von Amts wegen, pflichtgemäß«, z. B. Offizialverteidiger …   Das große Fremdwörterbuch

  • Offizial — Of|fi|zi|al, der; s, e <lateinisch> (Beamter, besonders Vertreter des Bischofs bei Ausübung der Gerichtsbarkeit; österreichischer Beamtentitel, z. B. Postoffizial) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Diözesanrichter — Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch katholischen Kirchengerichtes (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan bzw. (in Erzbistümern)… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehegerichtsbarkeit — Ein Offizial ist der Vorsteher eines römisch katholischen Kirchengerichtes (tribunal ecclesiasticum). Als Gerichtsvikar des Bischofs spricht der Offizial in dessen Namen Recht. Gelegentlich wird er auch als Diözesan bzw. (in Erzbistümern)… …   Deutsch Wikipedia

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