Gehilfe

Gehilfe

Gehilfe, im weitern Sinne Bezeichnung aller in einer Unternehmung vom Unternehmer bezahlten Hilfspersonen, die nicht Geschäftsleiter sind, und die je nach der Art der Unternehmung in Gewerbs-, Handlungsgehilfen (s.d.) etc. zerfallen, im engern Sinne nach der deutschen Gewerbeordnung gewerbliche Arbeiter, die weder als Lehrlinge noch lediglich als Fabrikarbeiter anzusehen sind. Der Unterschied zwischen Gesellen (s.d.) und Gehilfen könnte darin gefunden werden, daß bei dem Gesellen stets eine technische Vorbildung (Lehre) vorausgesetzt wird, bei dem Gehilfen nicht. Die Verhältnisse der Gehilfen sind in der Gewerbeordnung, § 121ff., geregelt. In der österreichischen Gewerbeordnung wurden (Gesetze vom 20. Dez. 1859 und vom 15. März 1883) unter Gehilfen (§ 73) Handlungsdiener, Gesellen und Fabrikarbeiter und die in gleichen Dienstverhältnissen stehenden weiblichen Hilfsarbeiter verstanden; die Novelle vom 8. März 1885 bezeichnet als Hilfsarbeiter alle Arbeitspersonen, die bei Gewerbsunternehmungen in regelmäßiger Beschäftigung stehen, ohne Unterschied des Alters und Geschlechts, und scheidet bei diesen als Gehilfen die Handlungsgehilfen, Gesellen, Kellner, Kutscher bei Fuhrwerken u. dgl. von Fabrikarbeitern, Lehrlingen und andern Arbeitspersonen zu untergeordneten Hilfsdiensten. – Über G. und Gehilfenschaft in strafrechtlicher Beziehung s. Teilnahme.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gehilfe — Gehilfe, wer zur Entstehung eines Verbrechens durch Unterstützung des Urhebers beiträgt; unterschieden vom bloßen Begünstiger, der erst nach Verübung des Verbrechens wissentlich daran Theil nimmt …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gehilfe — ↑Adjutor, ↑Adlatus, ↑Assistent …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gehilfe — ↑ Hilfe …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gehilfe — Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nicht juristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter .ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das… …   Deutsch Wikipedia

  • Gehilfe — Adlatus; Assistent; Handlanger; Unterstützer; Helfer * * * Ge|hil|fe [gə hɪlfə], der; n, n, Ge|hil|fin [gə hɪlfɪn], die; , nen (geh.): 1. Person, die einer anderen bei etwas hilft: er war der Gehilfe des Leuchtturmwärters. Syn.: ↑ Assistent …   Universal-Lexikon

  • Gehilfe — ↑ Gehilfin Assistent, Assistentin, Helfer, Helferin, Hilfskraft, Mitarbeiter, Mitarbeiterin, Mithelfer, Mithelferin, rechte Hand, Zuarbeiter, Zuarbeiterin; (scherzh.): Büchsenspanner, Büchsenspannerin; (abwertend): Büttel, Handlanger,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Gehilfe — Ge·hịl·fe der; n, n; 1 jemand, der in einem Betrieb o.Ä. in einer untergeordneten Position arbeitet || K: Bürogehilfe, Hausgehilfe, Kanzleigehilfe 2 jemand, der jemandem hilft, ein Verbrechen zu begehen, ohne jedoch die Tat selbst auszuführen ≈… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gehilfe — der Gehilfe, n (Aufbaustufe) geh.: Person, die jmdm. bei etw. Hilfe leistet Synonyme: Assistent, Helfer, Mithelfer Beispiel: Sie haben für die Hausarbeit einen Gehilfen angestellt …   Extremes Deutsch

  • Gehilfe — ⇡ Erfüllungsgehilfe, ⇡ Handlungsgehilfe, ⇡ Verrichtungsgehilfe …   Lexikon der Economics

  • Gehilfe — Ge|hịl|fe , der; n, n …   Die deutsche Rechtschreibung

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