Nutzeigentum

Nutzeigentum

Nutzeigentum (Dominium utile), nach älterm, auch in neuere Gesetzgebungen übergegangenem Sprachgebrauch Bezeichnung für gewisse weitgehende dingliche (Nutzungs-) Rechte an fremder Sache, wie sie insbes. dem Vasallen am Lehngut zustehen (s. Lehnswesen). Dieser Sprachgebrauch beruht auf mißverständlicher Auffassung einer Ausdrucksweise der Glossatoren.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dominĭum — (lat.), Herrschaft, dann insbes. Rittergut (s. Domäne); Herrschaftsgebiet, Besitztum, Eigentum (s. d.); D. directum, grundherrliches Obereigentum; D. eminens, landesherrliches Obereigentum; D. liberum, plenum, unbeschränktes Eigentum; D.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Feudum — (mittellat., aus Feodum), das Lehn oder Nutzeigentum, im Gegensatz zum Allod (s.d.); feudāl, auf das Lehnswesen bezüglich; den mittelalterlichen Lehnsstaat und die Vorrechte des Adels verfechtend (Feudalpartei); auch s.v.w. reaktionär; Feudalĭa,… …   Kleines Konversations-Lexikon

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