Legitimationskarte

Legitimationskarte

Legitimationskarte, der Ausweis, dessen nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 44 a) derjenige bedarf, der außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen Niederlassung oder der seines Dienstherrn Warenbestellungen aufsucht oder Waren auskauft. Die L. wird auf Antrag des Inhabers des stehenden Gewerbebetriebs von der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Dauer des Kalenderjahres und den Umfang des Reiches ausgestellt und enthält den Namen des Inhabers derselben, den Namen der Person oder der Firma, in deren Diensten er handelt, und die nähere Bezeichnung des Gewerbebetriebs. Die L. ist unter bestimmten Voraussetzungen (ansteckende oder abschreckende Krankheiten, gewisse strafbare Handlungen, übler Leumund wegen gewohnheitsmäßiger Bettelei, Landstreicherei, Arbeitsscheu etc.) zu versagen und kann von derjenigen Behörde, die sie ausstellte, zurückgezogen werden, falls die Versagungsgründe erst später entstehen oder zu ihrer Kenntnis gelangen, oder wenn bei dem Geschäftsbetrieb die dafür (§ 44) gezogenen Schranken überschritten werden. Gewerbtreibende, die bereits durch eine Gewerbelegitimationskarte (s. d.) legitimiert sind, bedürfen einer L. nicht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Legitimationskarte — Der Studentenausweis (auch Studierendenausweis) ist ein Ausweisdokument zur Bescheinigung des Studierendenstatus. Studentenausweise sind in der Regel für ein Semester oder Trimester gültig und müssen danach erneuert werden. Neuere… …   Deutsch Wikipedia

  • Legitimationskarte — Le|gi|ti|ma|ti|ons|kar|te 〈f. 19〉 amtl. Ausweis, der zu Handelsgeschäften außerhalb des Sitzes einer Firma berechtigt …   Universal-Lexikon

  • Legitimationskarte — jetzt: ⇡ Reisegewerbekarte, ⇡ Gewerbelegitimationskarte …   Lexikon der Economics

  • Legitimationskarte — Le|gi|ti|ma|ti|ons|kar|te …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Handlungsreisender — (Handels , Geschäftsreisender, Reisediener, Commis voyageur, Voyageur de commerce) ist ein Handlungsbevollmächtigter (s. d.), der zur Vornahme von Geschäften an Orten verwendet wird, an denen sich eine Niederlassung des Geschäftsinhabers nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Helvetism — A Helvetism (new lat. Helvetia = Switzerland and ism) is any distinctive characteristic of Swiss Standard German that is not found in other varieties of Standard German. The most typical helvetisms appear characteristically in vocabulary and… …   Wikipedia

  • Ausländerpolitik — Die Ausländerpolitik regelt verbindlich und rechtlich die Beziehungen eines Staates bezüglich ausländischer Einwohner und Einwanderer im Rahmen der Innenpolitik, der Außenpolitik und der Arbeitsmarktpolitik. Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Helvetismus — Als Helvetismus (neulat. Helvetia, d. h. Schweiz, und ismus) bezeichnet man jede sprachliche Besonderheit, die typischerweise im Schweizer Hochdeutschen und nicht im gesamten deutschen Sprachgebiet verwendet wird (Beispiel: Müesli,… …   Deutsch Wikipedia

  • Inlandslegitimierungszwang — Der Inlandslegitimierungszwang war eine Auflage der preußischen Regierung vor allem für polnische Wanderarbeiter aus Österreich Ungarn und Russland, um die Saisonarbeiter an längeren Verweilzeiten restriktiv zu hindern. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”