Kollegiālgerichte

Kollegiālgerichte

Kollegiālgerichte heißen diejenigen Gerichte, bei denen immer eine Mehrheit von Richtern, nicht ein Einzelrichter (s. d.) entscheidet. Vgl. Gericht und Gerichtsverfassung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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