Hilfsschreiben

Hilfsschreiben

Hilfsschreiben (Requisition, Requisitionsschreiben, Literae requisitoriales, Requisitiones) heißt das Schreiben einer obrigkeitlichen Behörde an eine andre, ihr nicht vorgesetzte oder untergeordnete, die Vornahme einer Amtshandlung betreffend, insbesondere das Ersuchen um Rechtshilfe (s. d.), z. B. um Stellung der unter dem requirierten Gericht wohnenden Partei, eines Angeschuldigten, Vernehmung von Zeugen etc.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Requisition — (lat., »Auf , Nachsuchung«), im Verkehr der Behörden untereinander die Aufforderung zur wechselseitigen Unterstützung, namentlich das Ersuchen (Hilfsschreiben, Requisitionsschreiben) der Gerichte um Gewährung der Rechtshilfe (s. d.). Im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Requisitionsschreiben — Requisitionsschreiben, s. Hilfsschreiben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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