Realgewerbe

Realgewerbe

Realgewerbe, ein Gewerbe, dessen Betrieb Gegenstand eines frei vererblichen und veräußerlichen Rechts (nicht einer persönlichen Konzession) ist. Das Recht kann mit dem Besitz eines Grundstücks verknüpft sein »radiziert sein«; s. Realrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Realgewerbe — Realgewerbe, 1) wenn ein Gewerbe in der Art verliehen war, daß es einer ganzen Familie als ein frei erwerblicher u. veräußerlicher Zustand, im Gegensatz der Concession, verliehen ist; 2) Gewerbe, deren Ausübung auf dem Besitze eines berechtigten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Realrecht — Realrecht, ein Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstücks zusteht, z. B. das Recht auf den Betrieb eines bestimmten Gewerbes. S. auch Realgewerbe …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”