Nachnahme

Nachnahme

Nachnahme, die vorschußweise Entnahme einer Geldsumme bei einem Frachtführer oder Spediteur bei Übergabe von Frachtgut an diesen unter der Vereinbarung, daß der Frachtführer diese Auslage bei Ablieferung des Gutes am Bestimmungsorte vom Empfänger für sich einkassieren dürfe. Zur Sicherung für diese Forderung hat der Frachtführer oder Spediteur ein gesetzliches Pfandrecht am Frachtgut. Auch die Kosten an Fracht und Spesen werden als N. behandelt und wie diese im Frachtbrief, gewöhnlich auch auf seiner äußern Adresse bemerkt. Nur gegen Erstattung der N. darf der Frachtführer oder Spediteur das Gut abliefern, widrigenfalls er seinen Regreß an den Absender verliert und sich deshalb nur an den Empfänger halten kann. Geht das Gut durch die Hände mehrerer Frachtführer oder Spediteure, so hat der letzte bei der Ablieferung, sofern aus dem Frachtbrief nicht das Gegenteil hervorgeht, auch die Forderungen seiner Vormänner mit einzuziehen und deren Pfandrechte mit auszuüben, und zwar, falls die Vormänner durch ihn befriedigt wurden (»von ihm nachgenommen haben«), kraft eignen Rechts, wenn dagegen dies nicht der Fall ist, auf Grund erteilten oder gesetzlich unterstellten Einkassierungsauftrags (»die Vormänner nehmen durch ihn nach«; Handelsgesetzbuch, § 410, 440 ff.; Eisenbahnverkehrsordnung, § 62, und internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, Art. 13). Über N. bei Postsendungen s. Postnachnahme.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nachnahme — Nachnahme, frühere Fracht, Spesen u. sonstige Unkosten, welche der Spediteur eines Frachtstückes ausgelegt u. von dem Fuhrmann (resp. der Eisenbahnverwaltung etc.), welcher von ihm die Waare zur weiteren Beförderung übernommen hat, vergütet… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nachnahme — Nachnahme, im innern deutschen Postverkehr zulässig bis 800 M bei Briefsendungen und Paketen (bis 5 kg); Gebühren: das übliche Brief bez. Paketporto, 10 Pf. Vorzeigegebühren und für Übermittlung des eingezogenen Betrages Gebühren wie bei den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Nachnahme — Nachnahmesendung über 12,50 DM innerhalb Deutschlands aus dem Jahre 1969. Nachnahme (franz. Remboursement = Weltpostverein Sprache) beschreibt eine Versand und Zahlungsart, bei der die Bezahlung einer Ware beim Empfang derselben durch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachnahme — Nach|nah|me 〈f. 19〉 1. Bezahlung einer Postsendung durch den Empfänger bei Aushändigung der Sendung 2. die Postsendung selbst; Sy Nachnahmesendung ● als, gegen, mit, per, unter Nachnahme schicken; den Betrag durch Nachnahme erheben; eine… …   Universal-Lexikon

  • Nachnahme — Na̲ch·nah·me die; , n; 1 nur Sg; per / gegen Nachnahme gegen Bezahlung (der Ware) bei der Lieferung: ein Buch per Nachnahme schicken || K : Nachnahmegebühr, Nachnahmesendung 2 eine Sendung, eine Ware dieser Art ≈ Nachnahmesendung <eine… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Nachnahme — die Nachnahme, n (Mittelstufe) Bezahlung der Ware durch die Post bei deren Aushändigung Beispiel: Er hat die Ware per Nachnahme gekauft. Kollokation: etw. per Nachnahme erhalten …   Extremes Deutsch

  • Nachnahme — I. Postwesen:Einziehungsverfahren durch die Post, vgl. ⇡ Inkassogeschäft. Jeder Sendung muss eine ausgefüllte Zahlkarte beigefügt werden. Dabei ist der Nachnahmebetrag um die Zahlkartengebühr zu kürzen. Die Post haftet dem Absender dafür, dass… …   Lexikon der Economics

  • Nachnahme — Nach|nah|me , die; , n …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Lieferung gegen Nachnahme — Lieferung gegen Nachnahme …   Deutsch Wörterbuch

  • Nachn. — Nachnahme EN cash on delivery, C.O.D …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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