Nachkonkurs

Nachkonkurs

Nachkonkurs, s. Nachtragsverteilung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nachtragsverteilung — Nachtragsverteilung, die der Schlußverteilung im Konkurs (s. d.) nachfolgende Verteilung an die Gläubiger. Sie erstreckt sich nach der deutschen Konkursordnung (§ 166) auf die bisher vom Verwalter zurückgehaltenen, aber dann freigewordenen, sowie …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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