Besoldung

Besoldung

Besoldung (Diensteinkommen, Gehalt), die Bezahlung, die ein Beamter des Staates, der Kirche, der Gemeinde oder einer sonstigen öffentlichen Körperschaft für die berufsmäßige Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erhält. Die B. besteht heute überwiegend in barem Geld, in natura werden nur noch Dienstwohnung, Heizungs- und Beleuchtungsmittel gewährt, bei Geistlichen und Lehrern gelten allerdings auch heute noch gewisse Lieferungen der Gemeindemitglieder an Lebensmitteln als Bestandteile der B. Nicht zur B. gehören die sogen. Vergütungen oder Nebenbezüge, wie Reisediäten, Tagegelder, Repräsentationsgelder, Umzugskosten, Wohnungsgeldzuschuß etc. Die B. (Diensteinkommen) einschließlich Wohnungsgeldzuschuß ist nach § 850 der Zivilprozeßordnung bis zu 1500 Mk. überhaupt unpfändbar, von dem Mehrbetrag aber ist nur ein Drittel der Pfändung unterworfen. Für die den Verwandten und dem frühern Ehegatten, dem Ehegatten für die Zeit nach Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkte vorausgehende letzte Vierteljahr kraft Gesetzes zu entrichtenden Unterhaltsbeiträge ist jedoch das Diensteinkommen unbeschränkt pfändbar. Ähnliches gilt für die Unterhaltsbeiträge auf Grund einer unehelichen Vaterschaft. Vgl. § 850 der Zivilprozeßordnung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Besoldung — Besoldung, bestimmte Summe Geld, welche ein öffentlich Angestellter für die zu leistenden Dienste erhält; daher Besoldungsteuer, Steuer, die nach Procenten von den Besoldungen Angestellter bezogen wird …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besoldung — Besoldung,die:⇨Gehalt(I) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Besoldung — Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge (Bezahlung) der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeiten, Soldaten und Beamten bezeichnet. Dabei handelt es sich um laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie werden gegebenenfalls… …   Deutsch Wikipedia

  • Besoldung — Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Gehalt; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung …   Universal-Lexikon

  • Besoldung — die Besoldung, en (Aufbaustufe) Amtsbezüge der Richter, Soldaten und Beamten Beispiel: Seine Besoldung wurde erhöht …   Extremes Deutsch

  • Besoldung — Be·sọl·dung die; , en; meist Sg; das Geld, das besonders Soldaten und Beamte für ihre Arbeit bekommen || hierzu be·sọl·den (hat) Vt || ⇒↑Sold …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Besoldung — Vergütung des ⇡ Beamten für seine Dienste. Rechtsgrundlage: Bundesbesoldungsgesetz i.d.F. vom 6.8.2002 (BGBl I 3020) m.spät.Änd. Aufbau: Zur B. gehören folgende Dienstbezüge: Grundgehalt, Leistungsbezüge für Professoren an Hochschulen,… …   Lexikon der Economics

  • Besoldung — Be|sọl|dung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Besoldung — Kleine Besoldungen machen grosse Diebe …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen — Landesamt für Besoldung und Versorgung Staatliche Ebene Land Stellung der Behörde Landesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen Gründung 1956 als „Zentrale Besoldungs und Versorgungsstelle im… …   Deutsch Wikipedia

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