Steuerverbrechen

Steuerverbrechen

Steuerverbrechen sind in den einzelnen Steuergesetzen aufgezählt und mit Strafen bedroht; meist mit Geldstrafen, die als Vielfaches der hinterzogenen Abgabe bestimmt werden, nur ausnahmsweise mit Freiheitsstrafen. Die S. teilen sich in folgende Gruppen: 1) die Steuerhinterziehung (Defraude), d. h. die Nichtentrichtung der geschuldeten Abgabe; dabei ist vielfach der Tatbestand, in dem die unternommene Hinterziehung gefunden werden soll, bis in die kleinsten Einzelheiten hinein bestimmt; meist wird die Schuld des Angeklagten präsumiert und diesem damit der Nachweis seiner Unschuld aufgebürdet; 2) die Erschleichung einer dem Täter nicht zukommenden Steuerrückvergütung, z. B. für Zucker, Tabak; 3) die Verletzung der gesetzlichen Kontrollvorschriften. Vgl. die betreffenden Artikel: »Branntweinsteuer« etc. Über die Literatur s. die bei Artikel »Steuern« angegebenen Werke über Steuerstrafrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Steuerdefraude — Steuerdefraude, s. Steuerverbrechen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Steuerhinterziehung — Steuerhinterziehung, s. Steuerverbrechen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Steuern — Steuern, die Beiträge, die zum Zweck allgemeiner Kostendeckung der Staats oder Gemeindewirtschaft von Staats oder Gemeinde (Kreis etc.) Angehörigen, aber auch von im Staatsgebiet sich aufhaltenden Ausländern zwangsweise erhoben werden. Sie sind… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”