Schuld

Schuld

Schuld (Debitum) nennt man die aus einem Rechtsgrund zu entrichtende Leistung, besonders an Geld und Geldeswert (Passivum), die der Forderung des Gläubigers (Aktivum, Schuldforderung) entspricht (s. Schuldverhältnis). In den Handelsbüchern führt man die S. unter »Debet« oder »Soll«, die Forderungen unter »Credit« oder »Haben« auf. Die Vergleichung beider bildet die Bilanz. Sodann bezeichnet S. den Zusammenhang zwischen der Handlung eines Menschen und einer Verletzung der Rechtsordnung, vermöge dessen diese Störung auf jene Handlung als auf ihre Ursache zurückgeführt, zur S. zugerechnet wird; s. Verschulden. Im strafrechtlichen Sinn ist S. die dem Seelenleben des Täters gegebene Voraussetzung für den Eintritt der Strafe; sie ist bedingt durch die Zurechnungsfähigkeit (s. d.) des Täters und die Zurechenbarkeit des Erfolges. Die beiden Arten der S. sind Vorsatz (s. Dolus) u. Fahrlässigkeit (s. d.). Vgl. Strafrecht. – In der Ethik bezeichnet S. im objektiven Sinne den Tatbestand der Übertretung eines sittlichen Gebotes, im subjektiven Sinne das Bewußtsein, nicht so gehandelt zu haben, wie man hätte handeln sollen. Bei einem Wesen, dem das Unterscheidungsvermögen für gut und schlecht (der moralische Sinn) fehlt, kann von S. nicht einmal im objektiven Sinne die Rede sein, wogegen umgekehrt bei hochentwickeltem sittlichen Gefühl das Schuldbewußtsein selbst dann sich einstellt, wenn die Übertretung eine unwissentliche (Ödipus) oder durch einen Konflikt der Pflichten (Max Piccolomini) bedingt war.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schuld —  Schuld …   Hochdeutsch - Plautdietsch Wörterbuch

  • schuld — [ʃʊlt]: in der Wendung [an etwas] schuld sein: [an etwas] die Schuld haben, [für etwas] verantwortlich sein: er ist schuld [an dem ganzen Unheil]. * * * schụld 〈Adj.; nur präd. u. adv.; Kleinschreibung in Verbindung mit den Verben „sein“,… …   Universal-Lexikon

  • Schuld — [ʃʊlt], die; , en: 1. <ohne Plural> das Verantwortlichsein für einen unheilvollen, strafwürdigen, bestimmten Geboten o. Ä. zuwiderlaufenden Vorgang, Tatbestand: er trägt die Schuld am wirtschaftlichen Zusammenbruch; sie fühlt sich frei von… …   Universal-Lexikon

  • Schuld — an etwas tragen: etwas Negatives, eine falsche Entwicklung, einen Unfall, ein Unglück verursacht haben. Die Schuld bei sich selbst suchen müssen: für etwas die Verantwortung übernehmen müssen, vor sich selbst ehrlich sein und sich etwas… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Schuld — Schuld, auch Verschuldung, Verschulden, bezeichnet: verschiedene ethisch philosophische Begriffe, siehe Schuld (Ethik) in der Psychologie die bewusste oder unbewusste Überzeugung, etwas Falsches getan zu haben, siehe Schuldgefühl die… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuld — Schuld: Als altgerm. Substantivbildung zu dem unter ↑ sollen behandelten Verb bezeichnet mhd. schulde, schult, ahd. sculd‹a›, niederl. schuld, aengl. scyld, schwed. skuld zunächst die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung (Abgabe, Dienst,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Schuld — Sf std. (8. Jh.), mhd. schulde, schult, ahd. sculd(a), as. skuld Stammwort. Aus g. * skuldi f. Schuld , auch in anord. skyld, ae. scyld, afr. skelde. Verbalabstraktum zu dem in sollen vorliegenden Verb. Dessen Ausgangsbedeutung ist schulden , so… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • schuld — Adj std. (15. Jh.) Stammwort. Aus dem Substantiv in prädikativer Stellung hervorgegangen. Dabei ist schwz. tschuld wohl nicht Rest des Artikels oder falsche Ablösung aus ist schuld, sondern Rest der Präposition ze zu . deutsch io …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Schuld — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Schulden • Fehler Bsp.: • Ich konnte meine Schulden nicht bezahlen. • Es war nicht seine Schuld …   Deutsch Wörterbuch

  • schuld — Adv. (Grundstufe) für etw. verantwortlich Beispiel: Wer ist schuld daran? …   Extremes Deutsch

  • Schuld — Schuld, 1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”