Offizialmaxime

Offizialmaxime

Offizialmaxime (Offizialprinzip), der Grundsatz des Prozeßrechts, nach dem die Geltendmachung des den Gegenstand des Prozesses bildenden Anspruches jeder Verfügung der Beteiligten entzogen ist. Dieser Grundsatz, der in Deutschland für das Strafverfahren gilt, bringt es mit sich, daß die Staatsanwaltschaft den Strafanspruch regelmäßig von Amts wegen (ex officio) geltend machen muß, ohne ihr Vorgehen von Anträgen der Verletzten oder von Zweck mäßigkeitserwägungen abhängig machen zu dürfen (Prinzip der Offizialverfolgung und Legalitätsprinzip [s. d.]), ferner, daß weder sie noch der Verletzte auf den Strafanspruch verzichten, aber auch der Angeklagte nicht durch Anerkenntnis etc. über den Strafanspruch verfügen kann. Ausnahmen von der O. enthalten die Antragsverbrechen (s. d.), das sogen. Opportunitätsprinzip (s. d.), die Möglichkeit eines Vergleiches bei Beleidigungen (s. Sühneverfahren). Verwandt mit der O. ist die Untersuchungsmaxime (s. d.). – Insoweit auch der Zivilprozeß von der O. beherrscht ist, spricht man von Offizialverfahren (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Offizialmaxime — Die strafprozessuale Offizialmaxime (auch Offizialprinzip) besagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat bzw. den staatlichen Behörden, also der Staatsanwaltschaft, obliegt, und nicht dem Verletzten. Gegensatz ist die Parteimaxime.… …   Deutsch Wikipedia

  • Offizialmaxime — Of|fi|zi|al|ma|xi|me, die (Rechtsspr.): Offizialprinzip …   Universal-Lexikon

  • Offizialmaxime — Of|fi|zi|al|ma|xi|me 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.; Rechtsw.〉 amtlich angeordnete, gerichtliche Ermittlung, Verfolgung von Amts wegen; Syn. Offizialprinzip [Etym.: <lat. officialis »zum Amt gehörig« + Maxime] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Offizialmaxime — Offizialprinzip, Amtsprinzip, Amtsbetrieb; prozessualer Grundsatz, der besagt, dass Einleitung und Betrieb eines Verfahrens, wie auch die notwendigen Ermittlungen von Amts wegen erfolgen. Das O. beherrscht den Strafprozess, das… …   Lexikon der Economics

  • Offizialmaxime — Of|fi|zi|al|ma|xi|me die; <zu ↑Offizial...> svw. ↑Offizialprinzip …   Das große Fremdwörterbuch

  • Amtsbetrieb — ⇡ Offizialmaxime …   Lexikon der Economics

  • Amtsprinzip — ⇡ Offizialmaxime …   Lexikon der Economics

  • Untersuchungsmaxime — ⇡ Offizialmaxime …   Lexikon der Economics

  • von Amts wegen — Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w. (oder lateinisch ex officio; in österreichischer Rechtssprache: „Amtswegigkeit“[1]) bedeutet im politischen und juristischen Sprachgebrauch, dass jemand kraft eines ihm übertragenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Offiziālverfahren — nennt man ein von der Offizialmaxime (s. d.) beherrschtes Gerichtsverfahren. Ein solches ist der Strafprozeß. Dagegen wird der Zivilprozeß naturgemäß von der sogen. Dispositionsmaxime (s. d.) oder Verhandlungsmaxime beherrscht. In einzelnen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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