Notgericht

Notgericht

Notgericht, die Gerichte bei den alten Deutschen, die aus plötzlich sich ergebenden Anlässen sich versammelten. Sie waren zuständig zur Verurteilung eines auf frischer Tat ergriffenen Verbrechers. War der Richter gerade abwesend, so wurde durch die Gerichtsversammlung für den betreffenden Fall ein Richter gewählt, der sofort die Entscheidung zu fällen hatte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Notgericht — Not|ge|richt 〈n. 11〉 mittelalterl. Standgericht …   Universal-Lexikon

  • Lusen — von Nordosten Höhe 1.373 m …   Deutsch Wikipedia

  • Kriminalgericht — (Judicium criminale, poenale, capitale, früher auch peinliches oder hochnotpeinliches Gericht, Notgericht genannt), das zur Ausübung der Strafrechtspflege bestellte Gericht (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”