Nominalzinsfuß

Nominalzinsfuß

Nominalzinsfuß, bei Wertpapieren, insbes. bei Obligationen, das Verhältnis des Zinses zum Nennwert (s. d.). Von diesem weicht der wirkliche Zinsfuß, den der Inhaber des Papiers für die von ihm aufgewandte Summe bezieht, dann ab, wenn das Papier zu einem Kurs über oder unter pari erworben wurde. S. Kurs und Staatsschulden.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Anleihen — (loans; emprunts; prestiti). Inhalt: I. Allgemeines; II. Die Sicherheit der A.; III. Die Begebung der A. Verzinsung, Kurs, Konsolidation, Zinsreduktion, Konvertierung. IV. Die Tilgung der A.; V. Einige statistische Ziffern über A. A. sind die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Arrosierung — Konvertierung einer ⇡ Staatsanleihe, bei der das Schuldkapital unverändert bleibt, der Nominalzinsfuß aber eine Erhöhung erfährt. Für die Erhöhung der Verzinsung und die i.d.R. bei einer A. stattfindende Hinausschiebung der Rückzahlung leisten… …   Lexikon der Economics

  • Zeichnungsbedingungen — Emissionsbedingungen; nähere Modalitäten einer Neu Emission hinsichtlich Nominalzinsfuß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Z. werden meist in einem ⇡… …   Lexikon der Economics

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