Ausspielvertrag

Ausspielvertrag

Ausspielvertrag, s. Ausspielen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ausspielen — Ausspielen, das Spielen mehrerer Personen um eine und dieselbe Sache, woran jeder Spieler Anspruch hat, wobei aber jeder seinen Rechten zum Vorteil der übrigen zu entsagen verspricht, sobald das Spiel gegen i im ausfallen sollte. Das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausspielen — Ausspielen, 1) durch Spiel etwas veräußern. Der Ausspielvertrag bildet ein besonderes deutsches Rechtsgeschäft, bei welchem eine Sache in der Weise zur Veräußerung gebracht wird, daß nach Austheilung mehrerer Loose demjenigen das Eigenthum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lotterie — (franz. loterie. von lot, »Los«), ein Glücksspiel, das in einzelnen Ländern nur vom Staate selbst, in andern wenigstens unter Aussicht desselben veranstaltet wird, und bei dem man durch die Zahlung eines Einsatzes die Aussicht auf einen Gewinn… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lotterievertrag — Lotterievertrag,   ein Vertrag zwischen Lotterieunternehmer und Spieler über ein Glücksspiel, bei dem der Gewinner spielplanmäßig durch Zufall ermittelt wird. Lotterieverträge sind z. B. das Zahlenlotto, Pferderennwetten, Fußballtoto u. Ä.… …   Universal-Lexikon

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