Nachbürge

Nachbürge

Nachbürge, soviel wie Afterbürge, s. Bürgschaft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nachbürge — Nachbürge, der für die Bürgschaftsschuld als Bürge Einstehende …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Nachbürge, der — Der Nachbürge, des n, plur. die n, in einigen Gegenden, ein Nahme des Rückbürgen oder Afterbürgen, welcher erst in Ermangelung des Hauptbürgen als Selbstschuldner angesehen wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachbürge — Nach|bür|ge 〈m. 17〉 Bürge eines Bürgen * * * Nach|bür|ge, der; n, n (Rechtsspr.): zusätzlicher Bürge (der zur Zahlung herangezogen wird, wenn Schuldner od. Bürge nicht zahlen) …   Universal-Lexikon

  • Nachbürgschaft — Die Nachbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft und dient dazu, die Verpflichtung eines Bürgen (Hauptbürge oder Vorbürge) durch eine weitere Bürgschaft abzusichern. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Bürgschaftsfall 3 Schweiz …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgschaftsvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

  • Afterbürge — (Nachbürge), der Bürge eines Bürgen; er steht im allgemeinen zur Schuld des letztern im gleichen Verhältnis wie dieser zur Hauptschuld (s. Bürgschaft) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nebenbürge, der — Der Nebenbürge, des n, plur. die n, derjenige, welcher sich neben und außer dem Hauptbürgen für etwas verbürget hat, und auch der Nachbürge und Asterbürge genannt wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”