Militärgerichtsstand

Militärgerichtsstand

Militärgerichtsstand, der besondere Gerichtsstand der Militärpersonen, d. h. das Recht und die Pflicht der letztern, vor besondern Militärgerichten Recht zu nehmen (s. Militärstrafgerichtsbarkeit).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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