Litiskontestation

Litiskontestation

Litiskontestation (lat. Litis contestatio, Streitbefestigung, Einlassung, Vernehmlassung Klagebeantwortung), im Prozeßverfahren die Beantwortung der Klage, sei es bejahend (affirmative), sei es verneinend (negative L.). Die Einlassung des Beklagten auf die Klage ist noch jetzt von wichtigen prozessualischen Folgen begleitet (s. Einlassung), während die frühern privatrechtlichen Wirkungen der L. (abgesehen von der Haftung dessen, qui liti sese obtulit, als fictus possessor) nunmehr mit der Klageerhebung verknüpft sind (s. Rechtshängigkeit). Im römischen Formularprozeß bezeichnet Litis contestatio die Feststellung des Streitgegenstandes durch den Magistrat nach Anhörung der Parteien (Verfahren »in jure«), verbunden mit der Ernennung eines Richters (judex), dem die Entscheidung der Sache übertragen wurde (Verfahren »in judicio«).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Einlassung — (Vernehmlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei, insbes. die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, die früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde (s.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Litisdenunziation — (lat.), Streitverkündigung, Mitteilung von der Erhebung eines Prozesses seitens des Litisdenunziánten an einen beteiligten Dritten (Litisdenunziāten); Litiskonsorten, Streitgenossen, Teilnehmer am Prozeß; Litiskontestation, Streitbefestigung, d.i …   Kleines Konversations-Lexikon

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