Leibrente

Leibrente

Leibrente, s. Rente und Leibgedinge. Unter Leibrentenvertrag versteht man einen Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, einem andern auf dessen Lebensdauer oder nur auf Zeit eine bestimmte periodisch wiederkehrende Leistung in Geld oder andern Sachen zu gewähren. Er kann beruhen auf einem entgeltlichen Vertrag, Vertrag zugunsten eines Dritten, auf einer Schenkung, einem Vermächtnis oder auch einer gesetzlichen Vorschrift. Zu seiner Gültigkeit bedarf es schriftlicher Form (§ 761 des Bürgerlichen Gesetzbuches) der Erklärung, durch die eine L. versprochen wird. Wurde die L. jedoch schenkungsweise versprochen oder gegen Übertragung des ganzen Vermögens des Leibrentenempfängers, so ist nach § 518, bez. 311 gerichtliche oder notarielle Beurkundung des Vertrags notwendig. Im Zweifel ist die L. für die Lebensdauer des Rentengläubigers zu entrichten und der für die L. bestimmte Betrag als der Jahresbetrag der Rente gemeint. Die L. ist im voraus zu entrichten; eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer andern Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie voraus zu entrichten ist, nach Beschaffenheit und Zweck der Rente. Hat der Rentenberechtigte den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle, auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag. Dem Nießbraucher einer L. gebühren die einzelnen Leistungen, die auf Grund dieses Rechts gefordert werden können, nicht bloß die Zinsen der einzelnen Geldleistungen (§ 1073). Bezieht sie der Empfänger aus einer Stiftung oder sonst auf Grund der Fürsorge eines Dritten, und bedarf er ihrer zur Bestreitung seines, seiner Frau und Kinder notdürftigen Unterhalts, so ist sie nach § 850, Ziffer 3, der Zivilprozeßordnung unpfändbar.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Leibrente — Leibrente, eine in periodischen Leistungen wiederkehrende Rente in Geld oder andern vertretbaren Sachen, zu der jemand für seine Person und Lebenszeit oder auf eine bestimmte Reihe von Jahren auf Kosten eines andern berechtigt ist. (Deutsches… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leibrente — (rente viagère), alljährliches Einkommen auf die Dauer des Lebens gegen eine Kapitaleinlage od. Beiträge. Die Größe richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit der Lebensdauer des L.bezügers oder auch einer dritten Person. Die L. ist übertragbar, im …   Herders Conversations-Lexikon

  • Leibrente — Eine Leibrente ist nach deutschem Recht eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird (§§ 759 ff. BGB). Bei der Leibrente ist zu differenzieren… …   Deutsch Wikipedia

  • Leibrente — Leib|ren|te 〈f. 19〉 lebenslängl. Rente * * * Leib|ren|te, die: auf einem vertraglich begründeten Anspruch beruhende Rente auf Lebenszeit. * * * Leibrente,   1) Recht: an das Leben einer Person gebundene Rente (§§ 759 761 BGB). Die… …   Universal-Lexikon

  • Leibrente — Leib: Das altgerm. Wort mhd. līp, ahd. līb, niederl. lijf, engl. life (»Leben«), schwed. liv gehört zu dem unter ↑ leben behandelten Verb. Die alte Bedeutung »Leben«, die im Engl. und im Nord. bewahrt ist, hielt sich im Dt. bis in mhd. Zeit. An… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Leibrente, die — Die Leibrênte, noch häufiger aber im Plural, die Leibrenten, Renten, d.i. Einkünfte, welche jemand auf Lebenszeit genießet. In engerer Bedeutung sind die Leibrenten erhöhete Zinsen, welche man sich von einem weggegebenen Capitale auf Lebenszeit… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Leibrente — an das Leben einer begünstigten oder versicherten Person geknüpfte regelmäßig wiederkehrende Leistungen, i.d.R. Geldleistungen (Lebensrenten, Renten auf Lebenszeit). In der ⇡ Lebensversicherung unterschiedliche Ausgestaltung. Steuerliche… …   Lexikon der Economics

  • Leibrente — Leib|ren|te (lebenslängliche Rente) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Leibr. — Leibrente EN annuity …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Private Rentenversicherung — Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben …   Deutsch Wikipedia

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