Landwirtschaftliche Betriebserfordernisse

Landwirtschaftliche Betriebserfordernisse

Landwirtschaftliche Betriebserfordernisse, Betriebsmittel der Landwirtschafts-Unternehmung, der Grund und Boden, einschließlich Klima und Lage, das Kapital und die körperliche und geistige Arbeit. Die Menge und Art der zu verwendenden Betriebsmittel hängt von der Beschaffenheit der natürlichen und volkswirtschaftlichen Verhältnisse einer Gegend und insbes. von der Gestaltung der vorhandenen oder in Zukunft sich ergebenden Absatz- oder Marktverhältnisse ab. Da der Grund und Boden, abgesehen von dem Erbfall und der Schenkung, in der Regel mit Kapital erworben wird, so ergeben sich schließlich als l. B.: Kapital und Arbeit. Das Kapital für Grund und Boden oder Grundkapital allein genügt nicht zur Durchführung der Landwirtschafts-Unternehmung, dazu sind noch andre, vielgestaltige Formen von Kapital oder Betriebskapital sowie die Arbeit erforderlich. Je mehr Betriebskapital im Wirtschaftsbetrieb zur Verwendung kommt und je höher der Arbeitsaufwand ist, um so intensiver gestaltet er sich, während der Betrieb extensiv wird, wenn der Betriebsfaktor Grund und Boden gegenüber dem Betriebskapital und dem Arbeitsaufwand hervorragenden Anteil an der Pflanzen- u. Tierproduktion nimmt.

Das Grundkapital (Immobiliarkapital, unbewegliches, liegendes Kapital, Eigentümerkapital) setzt sich zusammen aus dem Grund und Boden, einschließlich der Meliorationen und Gebäude. Das Betriebskapital (Mobiliarkapital, bewegliches Kapital, Pächterkapital) umfaßt das Inventarkapital (stehendes Betriebskapital) und das umlaufende Kapital (Produktivkapital). Das Grundkapital und Inventarkapital werden in der Landwirtschafts-Unternehmung wiederholt gebraucht, besonders wenn durch Amortisation und Reparatur Ersatz für den jährlich sich abnutzenden Teil geboten wird, während das umlaufende Kapital bei der Produktion vollständig verbraucht wird, verschwindet und erst in dem erhöhten Werte der produzierten Pflanzen- und Tierprodukte wiedererscheint; es kann daher in der Regel nur einmal gebraucht werden.

Diese besondern Eigenschaften der im Wirtschaftsbetrieb zur Verwendung gelangenden Kapitalsformen können auch, wie aus nachstehender, der 7. Auflage von Kraffts »Betriebslehre« entnommenen Übersicht hervorgeht, in bestimmten Bezeichnungen zum Ausdruck gebracht werden:

Tabelle

Das Grundkapital bildet jenen Teil des Anlagekapitals einer Landwirtschafts-Unternehmung, der auf den Grund und Boden, die damit verbundenen Meliorationsanlagen, Gebäude und Rechte und Lasten entfällt. Der Eigentümer desselben heißt Grundbesitzer, der Mieter Pächter. Der Grund und Boden bildet die Gesamtheit der zu einem Landgut gehörigen Grundstücke (s. d.), der je nach der Art der Benutzung (Kulturart) unterschieden wird in: a) Produktives Land (Kulturland, Artland): Ackerland (Acker- und Wiesenland, d.h. Feldland), Weinland (Rebland), Hopfenland (Hopfengarten), Gartenland (Obst-, Gemüse-, Zier-, Blumengarten), Grasland (Wiese, Grasgarten, Baumgarten, Hutweide, Anger, Lehden, Alpe), Baumschule, Waldland (Holzung), Rohrland (Streuland, Streuwiese, Röhricht), Wasserflächen (Teiche, Weiher, Fischgewässer); b) Hofraum und Gebäude (Bauareal), Wege etc.; c) Ödland: Kalk-, Sand-, Kies-, Mergel-, Lehm-, Schottergrube, Steinbruch, Gewässer, Tümpel, Sumpf, Torfstich (Torfbruch, Moor, Moos) etc.; d) Unproduktives Land (Unland): Felsen, Steinschläge, Schutthalden, Muhren, Gletscher, Eis- und Schneefelder, verlassene Halden, alte Straßen etc. Die Brauchbarkeit der Grundstücke wird durch die Bodenbonitierung (s. d.) ermittelt. Die Meliorationen (s. Bodenmelioration) beziehen sich auf alle dauernden Wertserhöhungen der Grundstücke durch Verbesserung der Bodenbeschaffenheit (Entwässerung, Bewässerung) oder, was schwieriger durchführbar ist, der natürlichen Lage (Aufforstungen, Ebnung). Die dafür verwendeten Kapitalsaufwendungen erscheinen bei erfolgreicher Durchführung im erhöhten Werte der meliorierten Grundstücke. Den Gegensatz zu den Meliorationen bilden die Wertsverminderungen (Deteriorationen) durch Unterlassung der Düngung und forcierten Anbau angreifender Kulturpflanzen.

Die Gebäude (Wohn- u. Wirtschaftsgebäude, Hofräume, Düngerstätte, Straßenbauten, Einfriedigungen, Gebäude für landwirtschaftliche Nebengewerbe etc., s. Landwirtschaftliche Gebäude) sind für die erfolgreiche Durchführung des Landwirtschaftsbetriebes unerläßlich, sie können jedoch keine Gebrauchswerte liefern, sondern verursachen im Gegenteil fortlaufenden Aufwand für die Instandhaltung (Amortisation, Reparatur), Sicherstellung gegen Feuer- und Wasserschaden (Versicherung) und für die Gebäudesteuer. Dieser Aufwand, der sich noch um den Betrag des Zinses für das aufgewendete Baukapital erhöht, muß aus dem umlaufenden Betriebskapital bestritten werden. Die Höhe desselben ist abhängig von der Anzahl und Größe der erforderlichen Baulichkeiten (Wohn-, Stall-, Lager-, Arbeitsräume) und von der Bauart (massiv, nicht massiv, Stein- oder Holzbau), die ihrerseits mit der Landessitte, den klimatischen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Beziehung stehen. Die Benutzbarkeit der Gebäude wird schließlich durch eine zweckentsprechende Anordnung (Hofanlage, s. Grundstück) und Stellung erhöht. Besonderes Augenmerk verdienen die Vorkehrungen zur Versorgung von Menschen und Tieren mit dem erforderlichen Wasser. Nach Krafft schwankt das Gebäudekapital je nach der Größe des aufgestellten Viehstandes von 200–260–320 Mk. für 1 Hektar. Die Vereinigung des Grund und Bodens mit den Gebäuden zu einer wirtschaftlichen Einheit, die das Objekt für eine selbständige Landwirtschafts-Unternehmung abgibt, heißt Landgut (Gut, Gutswirtschaft, Hof) und je nach der räumlichen Ausdehnung der Grundstücke, richtiger nach der Intensität des Betriebes mit Rücksicht auf die Kapitals- und Arbeitsaufwendungen kleines (Kleingrundbesitz, Bauerngut), mittleres (selbständiger Meierhof, Rittergut), großes Gut (Großgrundbesitz, Großgut, uneigentlich Herrschaft, Domäne) und darüber hinaus Latifundium.

Das Betriebskapital ist im Vergleich zu dem Grundkapital in der modernen Wirtschaft viel mannigfaltiger zusammengesetzt, und zwar aus dem Inventarkapital, bei dem wieder das tote Inventar (Schiff und Geschirr, Gerätekapital) von dem lebenden Inventar (Viehkapital) unterschieden wird, und dem umlaufenden Betriebskapital. Ersteres kann zu wiederholten Produktionen, letzteres nur einmal verwendet werden. Das Gerätekapital, der tote Teil des Inventarkapitals, wird so oft benutzt, bis es durch Abnutzung unbrauchbar geworden ist, es muß daher nicht nur repariert, sondern auch wieder erneuert, amortisiert werden. Die Geräte dienen entweder als Hausgeräte oder als Fuhr- u. Acker-, Stall- u. Scheunengeräte, dazu kommen dann noch die Handwerkszeuge und die mannigfaltigen landwirtschaftlichen Maschinen.

Das Viehkapital, der lebende Teil des Inventarkapitals, kann nur ausnahmsweise (viehlose Wirtschaft) entbehrt werden; es besteht aus dem Zugvieh (Pferde, Ochsen, Kühe, Büffel, Esel, Maultiere) und dem Nutzvieh (Zuchtpferde, Rinder, Schafe, Schweine). Mastvieh und Jungvieh gehören zum umlaufenden Betriebskapital; Fische, Geflügel, Bienen, Seidenraupen etc., die mit ihrer Ernährung nicht auf das Feld- und Wiesenfutter angewiesen sind, kommen daher bei der Einrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes nur nebenher in Betracht. Das Arbeitsvieh (Spannvieh, Zugvieh) dient durch seine Zugleistung und durch den abfallenden Dünger nur als Mittel zum Betrieb, ohne selbst mit Ausnahme der auszubrackenden Zugtiere tierische Produkte zu liefern. Die Anzahl der benötigten Gespanntiere hängt ab von der Menge der mit Gespannen zu leistenden Arbeit, der Arbeitszeit, die im Verlaufe des Jahres zur Verfügung steht, und von der täglichen Leistung des einzelnen Gespannes. Bei intensivem Betrieb, gebundenem Boden und feuchtem Klima sind daher im allgemeinen mehr Gespanne zu halten als bei extensivem Betrieb, leichtem Boden und trocknem Klima. Die Kosten der Gespannhaltung, bestehend in Zins und Amortisation des Zugviehkapitals, Versicherungs- und Unterhaltungskosten (Aufstallung, Fütterung, Abwartung, Anteil an den allgemeinen Wirtschaftskosten), müssen verteilt werden auf die im Verlaufe des Jahres im Wirtschaftsbetrieb ausgeführten Arbeiten. Das Nutzvieh hat die Bestimmung, das Feld- und Wiesenfutter durch Umwandlung in tierische Produkte, wie Milch, Molkereiprodukte, mageres Fleisch, Wolle u. dgl., nutzbar zu machen. Nebenbei liefert es als Abfall Dünger. Die Größe des Nutzviehbestandes hängt ab von dem verfügbaren Futter (selbstgewonnenes und zugekauftes) und den Preisen für die Tiere und die tierischen Produkte, sie steht im innigsten Zusammenhang mit der Entwickelung der Gesamtlandwirtschaft. In den Uranfängen der letztern bildet der Verkauf von Wolle, Häuten, Fleischextrakt, späterhin von auf der Weide aufgezogenem Magervieh die Haupteinnahmequelle, bei fortschrittlicher Entwickelung dient das Nutzvieh zur Lieferung des für die Pflanzenkultur erforderlichen Stallmistes, bis die Nutzviehhaltung zu einem selbständigen Ertragsobjekt durch die Preissteigerung der tierischen Produkte wird. Letztern stehen als Aufwandsposten hauptsächlich gegenüber der Zins für das Nutzviehkapital, die Abnutzung, Versicherungs-, Unterhaltungs- und Abwartungskosten. Um für die Höhe des Viehstandes (Zug- und Nutzvieh) einen gemeinschaftlichen Maßstab zu erhalten, pflegt man das lebende Gewicht der Tiere als Anhaltspunkt zu nehmen und in Vergleich zu ziehen mit dem Lebendgewicht eines Stück Großviehes, Normalviehes, das in der Regel mit 500 kg und jährlichem Futterbedarf von 46 kg Trockensubstanz angenommen wird. Ein Pferd ist demnach zu 1–1,5, ein Fohlen zu 0,5, ein Esel oder Maultier zu 1, vom Kleinvieh eine Kalbin zu 0,5, ein Kalb zu 0,2, ein Schaf zu 0,1, ein Jährling zu 0,05, eine Ziege zu 0,09, ein Schwein zu 0,2, ein Läuferschwein zu 0,1 Stück Großvieh zu rechnen, in der gleichzeitigen Annahme, daß sich der Futterbedarf der betreffenden Tiere in ähnlichem Verhältnis stellt. Ein Viehstand wird dementsprechend als klein zu bezeichnen sein, wenn 0,3–0,4, als mittel, wenn 0,4–0,6 und als groß, wenn 0,6–1 Stück Großvieh auf 1 Hektar Ackerland entfallen, es entspricht dies für dieselbe Ackerfläche 1,5–2, bez. 2–3 und 3–5 dz Lebendgewicht.

Die größte Mannigfaltigkeit und geringste Formbeständigkeit zeigt unter den in der Wirtschaft notwendigen Kapitalien das umlaufende Betriebskapital; zu demselben gehören die Vorräte von Zahlungsmitteln (Bargeld, Kredit), die Naturalvorräte, der Wert der stehenden grünen Saaten (Feldinventar, Saateninventar), die Baumnutzungen etc. Die Gesamtgröße ist insbes. von der Intensität des Wirtschaftsbetriebes abhängig. Für den Gesamtbedarf an Kapital auf 1 Hektar Ackerland bietet die nachstehende Zusammenstellung einige Anhaltspunkte:

Tabelle

In betreff des Verhältnisses des Betriebskapitals zum Grundkapital macht Fühling auf den Umstand aufmerksam, daß bei teuerm Grundkapital das prozentische Verhältnis des Betriebskapitals zu demselben ein anscheinend sehr ungünstiges sein kann, trotzdem dasselbe in seiner absoluten Höhe genügend, ja sogar reich ist, während bei billigem Grundkapital das Verhältnis ein sehr günstiges sein kann, trotzdem das Betriebskapital in seiner absoluten Höhe ungenügend ist. Es ist daher entscheidend nur die absolute Höhe des Betriebskapitals für eine Flächeneinheit, und zwar arbeitet die intensive Wirtschaft mit starkem Betriebskapital inkl. Arbeitsaufwand für die Flächeneinheit (über 300–400 Mk. für 1 Hektar), die extensive Wirtschaft mit geringem Betriebskapital (unter 300 Mk. für 1 Hektar). Je dichter die Bevölkerung ist und je höher der Wert des Grundkapitals steigt, um sa mehr Betriebskapital ist für eine Flächeneinheit nötig, und um so weniger, je geringer die Dichtigkeit der Bevölkerung und der Wert des Grundkapitals sind.

Das Kapital allein reicht nicht aus, um die Landwirtschafts-Unternehmung zur Durchführung zubringen. Dasselbe muß durch die geistige Arbeit des Unternehmers (Grundbesitzers, Verwalters, Pächters) organisatorisch zusammengefaßt und durch die körper liche Arbeit (Hand-, Gespann- und Maschinenarbeit) in Gang gebracht und erhalten werden. Mit Bezug auf die geistige Arbeit im Landwirtschaftsbetrieb vgl. Pacht und Landwirtschaftliche Unternehmungsformen. Von Handarbeitern kommen in Verwendung sowohl ständige Arbeiter, Jahreslöhner (Gesinde und Halbgesinde), als auch Tagelöhner und Stück- (Akkord-) Löhner, erstere werden nach der Zeit ihrer Dienstleistung (Jahr, Tag), letztere nach der Größe der Arbeitsleistung, ohne Rücksicht auf die dabei zugebrachte Zeit entlohnt. Die Jahreslöhner (Knechte, Mägde) haben die ständigen Arbeiten im Wirtschaftshof, wie die Stall-, Scheunenarbeiten, auszuführen, die Gespanne zu bedienen und deren Arbeiten bei der Feldbestellung, bei dem Produktentransport etc. zu besorgen. Die Tagelöhner übernehmen alle Arbeiten, die sich im laufenden Wirtschaftsbetrieb von Fall zu Fall ergeben, sie werden entweder fallweise aufgenommen und für den Tag entlohnt oder gleichsam als Übergang zum Gesinde für längere Zeit verpflichtet (Gutstagelöhner, Kolonisten, Instleute etc.). Nebst den Knechten und Tagelöhnern werden insbes. für die Zeit des drängendsten Bedarfs, d.h. zur Bewältigung der Erntearbeiten, Wanderarbeiter von auswärts aufgenommen, und zwar dort, wo die einheimischen Arbeitskräfte sich als unzureichend herausstellen. In neuerer Zeit kommt vielfach die Entlohnung im Akkord in der Landwirtschaft in Aufnahme, und zwar nicht nur für die Ausführung von Einzelarbeiten (Mähen, Dreschen), bei dem sich das Arbeitsprodukt leicht feststellen läßt, sondern auch für mehrere Arbeiten zusammen, wie z. B. für die gesamte Rübenkultur, die Rübenernte bis zum Einfeimen der Rüben, die Kartoffelkultur u. dgl. Ausführliche Angaben über Akkordlohnsätze s. Kraffts »Betriebslehre«, S. 69–73 (7. Aufl., Berl. 1904). Das Erfordernis an Handarbeitern, Zeitlöhnern und Akkordarbeitern hängt ab von der Menge der auszuführenden Handarbeiten, namentlich während der dringendsten Arbeitszeit, dann von der verfügbaren Arbeitszeit und der Leistung der Arbeiter. Für sämtliche Arbeiten im Feld und Hofe, einschließlich der Viehverpflegung sind nach Krafft je nach obigen Verhältnissen 40, 60, 80 Handarbeitstage für 1 Hektar erforderlich. Der Arbeiterbedarf für Wiesen (Abräumen, Bewässerung, Mähen, Heuen, Abladen und Bansen von Heu und Grummet) beträgt für 1 Hektar neben 4 zweispännigen Zugtagen 10 Männer- und 40 Frauentage, für Weiden für 1 Hektar neben 0,8 zweispännigen Zugtagen 2 Männer- und 4 Frauentage.

Die verfügbare Arbeitszeit oder die reinen Arbeitstage erreichen, je nach der Anzahl der Feiertage und Verhinderungstage (Regenwetter, Krankheiten etc.), in katholischen Ländern 250–280, in protestantischen Ländern 290–300 Tage, die sich nach Backhaus (Stöckhardts »Angehender Pächter«, 8. Aufl., Berl. 1892) auf die Arbeitsperioden wie folgt verteilen:

Tabelle

Die Dauer der täglichen Arbeitszeit erreicht ohne die 1–11/2stündige Mittagspause im Winter 6, selten über 8, im Frühjahr und Herbst 10 und im Sommer meist 12 Stunden; zur Zeit der dringendsten Erntearbeiten auch noch mehr Stunden. Der Arbeiterbedarf steht auch im Zusammenhang mit der zutreffenden Arbeitsdisposition oder der richtigen Anordnung der täglich auszuführenden Arbeiten. Zunächst sind die dringenden Arbeiten, die an eine bestimmte Zeit gebunden und von dem Witterungsverlauf abhängig sind, und deren nicht rechtzeitige Ausführung mit erheblichen Verlusten verbunden wäre, mit allen Kräften in Angriff zu nehmen, dann die notwendigen, weiter die nützlichen und gar nicht die unzweckmäßigen Arbeiten. Vgl. G. Meyer, Schwankungen im Bedarf an Handarbeit (Jena 1893). Über die Maschinenarbeit ist im Art. »Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte« nachzusehen. Für die Gespannarbeit kommen die Gesichtspunkte in Betracht, die bereits weiter oben unter Zugviehkapital berührt wurden. Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten einfache Gespanne, ob sie nun Ochsen- oder Pferdegespanne sind, in den Sommertagen zumeist von 5–11 Uhr vormittags und von 1–6 Uhr nachmittags, daher 11 Stunden; dagegen 10 Stunden, wenn zur Schonung der Tiere die Fütterungszeit zu Mittag von 2 auf 3 Stunden verlängert wird. Die Dauer des Winterarbeitstages beträgt dagegen ohne Unterbrechung, um den Gespannen einen Hin- und Herweg zu ersparen, 6 Stunden und zwar von 9 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags. Arbeitet man mit Wechselgespannen, so läßt man die eine Hälfte der Gespanne täglich nur einen halben Tag von 5–11 Uhr vormittags, die andre Hälfte von 12–7 Uhr nachmittags, daher 6 und 7 oder zusammen 13 Stunden arbeiten. Eine andre Art der Wechselgespanne besteht darin, daß, wie bei der Verwendung der Tiere am Göpel, zweimal im Lauf eines Tages gewechselt wird und zweimal 3–31/2 Stunden Arbeit verrichtet wird. Bei Wechselgespannen erhöht sich das Viehkapital und die Kosten für den Stall, dagegen verringert sich der Aufwand für das Knechtpersonal, das beim Wechselgespann 12–14, sonst aber nur 10 Stunden im Dienste steht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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