Landstände

Landstände

Landstände hießen im Mittelalter diejenigen Körperschaften, ohne deren Zustimmung die Landesfürsten namentlich in Fragen der Besteuerung nicht zu handeln vermochten. Sie bestanden meist aus der Ritterschaft, den geistlichen Instituten und Städten, über die sich in manchen Territorien (so in Kur-Köln) noch der höhere Adel (Grafen) als selbständiger Stand erhob, während in Süddeutschland, wo die Reichs ritter vorherrschten, eine Ritterschaft zum Teil ganz fehlt. Hervorgegangen ist das Steuerbewilligungsrecht der Stände aus der Pflicht der Vasallen, ihren Lehnsherrn in bestimmten Fällen mit besondern Leistungen zu unterstützen, über als Verfassungskörper treten sie erst im 15. Jahrh. auf, zuerst 1430 in Bayern-München, und haben sich dann in allen Territorien, wenn auch in verschiedener Weise, entwickelt. Die Versammlungen der L. heißen Landtage, bei denen jeder Stand für sich beschließt und dann die Stände sich untereinander vergleichen. Für die Geschichte des innern Lebens in den Territorien sind sowohl die L. als solche als auch ihre Verhandlungen von höchstem Interesse, und deshalb hat die Geschichtsforschung die Entstehung und Entwickelung der L. für einzelne Territorien verfolgt, auch für einige Länder (Jülich-Berg, Preußen, Böhmen, Hessen, Sachsen Ernestinischer Linie) mit der Veröffentlichung der Ständeakten und Landtagsverhandlungen begonnen. Mit der wachsenden Macht des Landesfürstentums und der Entwickelung eines fürstlichen Beamtenstandes sinkt die Macht der L., die in manchen Territorien fast bedeutungslos werden, in andern auch im 18. Jahrh. noch ziemlichen Einfluß auf die Landesverwaltung besitzen. Im Königreich Sachsen haben sie bis zur Einführung der konstitutionellen Verfassung ihre Wirksamkeit geübt, und der Name ist hier wie anderwärts auf die nunmehrige Volksvertretung (s. d.) in zwei Kammern, soweit beide als Einheit zusammengefaßt werden sollen, übergegangen. Vgl. Unger, Geschichte der deutschen L. (Hannov. 1844); Rudhardt, Geschichte der L. in Bayern (Heidelb. 1816, 2 Bde.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Landstände — (Landschaft), im Allgemeinen die Vertretung der Unterthanen, welcher das verfassungsmäßige Recht zukommt, daß wichtigere Angelegenheiten des Landes, insbesondere Besteuerungsfragen, von dem Landesherrn ohne ihren vorher angehörten Beirath, in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landstände — Landstände, die frühern korporativen Vereinigungen der privilegierten Stände (Adel und Geistlichkeit) zur Vertretung ihrer Standesrechte auf Landtagen, an denen später auch die Städte teilnahmen, hatten das Recht der Steuerbewilligung und der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Landstände — Landstände, ursprünglich die Versammlung der Abgeordneten der Stände eines Landes (Adel, Geistlichkeit, Städte, Landvolk), ohne deren Einwilligung der Landesfürst außerhalb seiner eigenen Herrschaften (Domänen) keine neue Steuer erheben und kein… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Landstände — Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Geschichte 2.1 Vorläufer …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände — Lạnd|stän|de 〈Pl.; früher〉 Vertretungen der bevorrechteten Stände auf den Landtagen * * * Lạnd|stän|de <Pl.>: (im Ständestaat) Vertretungen der bevorrechtigten, dem Landesherrn gegenübertretenden Stände, bes. auf den ↑ Landtagen (2). * *… …   Universal-Lexikon

  • Landstände des Großherzogtums Hessen — Die Landstände des Großherzogtums Hessen waren der Landtag des Großherzogtums Hessen zwischen 1820 und 1918. Nach der Novemberrevolution wurde der Landtag des Volksstaates Hessen sein Nachfolger. Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Von der… …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände des Herzogtums Nassau — Die Landstände des Herzogtums Nassau waren der Landtag des Herzogtums Nassau zwischen 1820 und 1866. Als Folge der Annexion des Herzogtums durch Preußen nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde der Nassauische Kommunallandtag bzw. das Preußische… …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände der Landgrafschaft Hessen — Die Landstände der Landgrafschaft Hessen bestanden seit dem Mittelalter und endeten formal erst mit dem Reichsdeputationshauptschluss, faktisch aber mit der Teilung der Landgrafschaft. 1519 gelang ihnen im Vormundschaftskonflikt eine umfassende… …   Deutsch Wikipedia

  • Landstände — Lạnd|stän|de Plural (früher) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Württembergische Landstände — Blick auf die württembergischen Landtagsgebäude in der Stuttgarter Kronprinzstraße im 19. Jahrhundert. Links an der Ecke zur Kienestraße stand das Gebäude der Ersten Kammer (Kammer der Standesherren), ganz rechts das Gebäude der Zweiten Kammer… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”