Lagerhalter

Lagerhalter

Lagerhalter, s. Lagergeschäft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Lagerhalter — Der Lagerhalter ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern, die zum Einlagern geeignet sind, übernimmt (vgl. § 467 Handelsgesetzbuch). Der Lagerhalter übernimmt die gewerbsmäßige Einlagerung und Aufbewahrung von… …   Deutsch Wikipedia

  • Lagerhalter — La|ger|hal|ter 〈m. 3〉 Aufseher über ein Warenlager; Sy Lagermeister, Lagerverwalter * * * La|ger|hal|ter, der (Wirtsch.): jmd., der für die Lagerhaltung verantwortlich ist …   Universal-Lexikon

  • Lagerhalter — I. Begriff:1. Allgemein: Derjenige, der gewerbsmäßig die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt (⇡ Lagergeschäft). 2. Umsatzsteuerrecht: Derjenige, der ein Steuerlager, insbes. ein Umsatzsteuerlager betreiben darf. II. Pflichten:1.… …   Lexikon der Economics

  • Storekeeper — Lagerhalter; auf Handesschiffen fruher der dem Bootsmann des Deckdienstes entsprechende Unteroffizier im Maschinendienst …   Maritimes Wörterbuch

  • Lagervertrag — Inhaltsverzeichnis 1 Lagervertrag im deutschen Recht 1.1 Übersicht 1.2 Abgrenzung zum Logistikvertrag 1.3 wichtige Vertragsdetails …   Deutsch Wikipedia

  • Lagerschein — Der Lagervertrag ist in den §§ 467 – 475 h HGB geregelt. Es handelt sich um ein spezialgesetzlich geregeltes unternehmerisches Verwahrungsgeschäft. Der Lagerhalter unterhält Vorrats , Umschlags und Auslieferungslager als gewerbliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Zollfreilager — Ein Zolllager (auch: Zollfreilager) ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Zudem finden handelspolitische Maßnahmen keine Anwendung. Inhaltsverzeichnis 1 Funktionsweise 2 Lagertypen 2.1 Öffentliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Zolllagerverfahren — Ein Zolllager (auch: Zollfreilager) ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Zudem finden handelspolitische Maßnahmen keine Anwendung. Inhaltsverzeichnis 1 Funktionsweise 2 Lagertypen 2.1 Öffentliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Lagergeschäft — Lagergeschäft,   ein Rechtsgeschäft, das der gewerbsmäßigen Lagerung und Aufbewahrung von fremden Gütern durch einen Lagerhalter dient (§§ 467 ff. HGB, ergänzend gelten die §§ 688 699 BGB über die Verwahrung; von großer praktischer Bedeutung sind …   Universal-Lexikon

  • Traditionspapier — Traditionspapiere werden in Deutschland Wertpapiere genannt, die einen Herausgabeanspruch auf bewegliche Sachen verbriefen und welche zugleich die Sache selbst in der Weise ersetzen, dass über sie durch Übergabe des Papiers verfügt werden kann.… …   Deutsch Wikipedia

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