Kontokorrentgeschäft

Kontokorrentgeschäft

Kontokorrentgeschäft, ein Bankgeschäft, das sich nicht wie im Giroverkehr (s. d.) auf ein einzelnes Zahlungsgeschäft beschränkt, sondern regelmäßig mit einer Krediteröffnung verbunden ist. Den Kunden (Korrespondenten) kann dabei ungedeckter, offener, Blankokredit oder durch Hypothek, Faustpfand oder Bürgschaft gedeckter Kredit gewährt werden. Die Bedingungen bezüglich der Höhe des Kredits, der Zinsen, des Provisionssatzes etc. richten sich entweder nach dem Bankregulativ oder werden besonders vereinbart. S. auch Banken, S. 336, und Kontokorrent.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Banken — Banken, Anstalten zur gewerbsmäßigen Vermittlung des Geld und Kreditverkehrs. Dem kurzen, kaufmännischen Kredit dienen die Depositen und Noten oder Zettel B. Beide besitzen eigenes Kapital, vermehren es aber: jene durch Annahme verzinslicher… …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Sparkassengruppe Österreich — Rechtsform Unternehmensverbund Sitz Osterreich …   Deutsch Wikipedia

  • Lombard — Lọm|bard 〈m. 1 oder n. 11; Bankw.〉 Beleihung (von Wertpapieren); Sy Lombardgeschäft [verkürzt <frz. maison de Lombard „Leihhaus“; lombardische Banken betrieben diese Geschäfte zuerst] * * * Lọm|bard [auch: … bart ], der od. das; [e]s, e [frz …   Universal-Lexikon

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