Konsignation

Konsignation

Konsignation (lat.), Anweisung, Bestimmung zu einem gewissen Zweck, Übergabe zur Aufbewahrung etc. (s. Konsignieren); im Handelswesen Bezeichnung für die Verkaufskommission, namentlich für die überseeische (s. Kommissionsgeschäft). Der Absender (Konsignant) erhält dabei meist das Recht, einen Teil des Betrages, 2–3 Monate dato, auf den, der die Waren verkauft, den Konsignatar, zu trassieren, d. h. einen Wechsel auf denselben bis zu jenem Betrag zu ziehen (vgl. Antizipation). Dergleichen Konsignationsgeschäfte werden gewöhnlich mit überseeischen Plätzen gemacht, wo der Fabrikant keine Verbindungen mit Detaillisten hat, um direkt verkaufen zu können, oder die Absatzwege nicht kennt. Auch der Pakotillevertrag (s. Pakotille) ist eine Art der kaufmännischen K.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Konsignation — ist ein Begriff aus der Materialwirtschaft und bezeichnet eine besondere Lieferform von Waren. Der Lieferant lagert die Ware beim Käufer, das sogenannte Konsignationslager. Der Kunde entnimmt die Ware aus diesem Lager und realisiert damit den… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsignation — (lat.), Niederlegung, Übergabe zur Aufbewahrung; besondere Art des Kommissionsverkaufs, beim Warenhandel nach entfernten, namentlich überseeischen Plätzen angewendet, indem der Absender der Ware (Konsignánt) einen Teil des Fakturbetrags auf den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Konsignation — ◆ Kon|si|gna|ti|on 〈f. 20〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. 〈bes. im Überseehandel〉 Übergabe zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft [<lat. consignatio „Verbriefung, Urkunde“; → konsignieren] ◆ Die… …   Universal-Lexikon

  • Konsignation — Kon|si|gna|ti|on auch: Kon|sig|na|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. das Konsignieren (2) [Etym.: <lat. consignatio »Verbriefung, Urkunde«; → konsignieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Konsignation — Kon|si|gna|ti|on die; , en <über fr. consignation aus spätlat. consignatio »schriftliche Bestätigung«>: 1. (bes. im Überseehandel) übliche Form des Kommissionsgeschäftes; Warenübergabe, übersendung an einen ↑Kommissionär. 2. (veraltet)… …   Das große Fremdwörterbuch

  • konsignation — kon|sig|na|tion sb., en, er, erne (salg af varer via en kommissionær) …   Dansk ordbog

  • konsignation — s ( en, er) …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Konsignation — Kon|si|g|na|ti|on, die; , en (Kommissionsgeschäft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Direkthandel — Das Streckengeschäft (auch: Streckenhandel, Drop Shipping, Direktversand) bezeichnet in der Logistik eine besondere Geschäftsform des Handels. Kennzeichnend ist hierbei, dass ein Händler Ware von Lieferanten erwirbt und sie an Kunden… …   Deutsch Wikipedia

  • Direktversand — Das Streckengeschäft (auch: Streckenhandel, Drop Shipping, Direktversand) bezeichnet in der Logistik eine besondere Geschäftsform des Handels. Kennzeichnend ist hierbei, dass ein Händler Ware von Lieferanten erwirbt und sie an Kunden… …   Deutsch Wikipedia

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