Hauskommunion

Hauskommunion

Hauskommunion (Hausgemeinschaft, slaw. Zadruga, za = für, druga = Genosse, d. h. einer für den andern), patriarchalischer Verband bei den Südslawen, ist ein Rest ursprünglich bei allen Völkern bestehender Rechtszustände, der, aus mehreren auf demselben Anwesen und unter einem Hausvater lebenden Verwandten oder Hausgenossen bestehend, berechtigt ist, gemeinsam bewegliche und unbewegliche Güter zu besitzen und neue zu erwerben. Während sonst bei den Kulturvölkern das Kollektiveigentum sich in ein Sondereigentum verwandelt hat, ist die H. noch bis heute bei den Kroaten, Serben und Bulgaren erhalten geblieben, nur die Städte und das dalmatinische Küstenland machen eine Ausnahme. Nach den allgemein gültigen Einrichtungen ist der Grund und Boden Eigentum des ganzen Verbandes, der auch denselben gemeinsam bebaut. Doch werden die Erträgnisse nicht unter die Mitglieder verteilt, vielmehr werden sie vom Hausvater verwaltet und teils für allgemeine Zwecke, teils zur Erhaltung der einzelnen Mitglieder verwendet. Dieses »Stammgut« ist unantastbar und unveräußerlich, darf auch bei Verheiratung eines Mitgliedes in eine andre Familie nicht angegriffen werden; nur dem letzten Überlebenden einer Hausfamilie steht es frei, letztwillig darüber zu verfügen; bei Unterlassung einer solchen Verfügung fällt es an den Staat. Die wirtschaftliche Leitung des Familienverbandes, die Vertretung nach außen und die Vormundschaft der Minderjährigen ist einem von den Mitgliedern gewählten Hausvater (domaćin, starješima) übertragen, der indes jenen Rechenschaft abzulegen und in wichtigen Fragen deren Zustimmung einzuholen hat, auch von ihnen abgesetzt werden kann, falls er die Geschäfte der H. nicht zu ihrer Zufriedenheit besorgt. Auch eine Frau kann als Hausmutter (domaćica) dem Verband vorstehen, falls dessen männlicher Teil ausgestorben oder noch unmündig ist. Gegenwärtig geht das Institut der H. rasch seinem Verfall entgegen. Vick erklärt das Wort Zadruga in seinem Idiotikon der serbischen Sprache durch die Worte plures familiae in eadem domo, d. h. mehrere scil. zusammengehörige Familien in einem Haus, also »Hausgemeinschaft«. Vgl. Laveleye, Das Ureigentum (deutsch, vervollständigt von K. Bücher, Leipz. 1879); Radulowits, Die H. der Südslawen (Heidelb. 1891); Marković, Die serbische H. (Leipz. 1903).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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