Handlungsbevollmächtigter

Handlungsbevollmächtigter

Handlungsbevollmächtigter (Faktor) ist, wer von einem Kaufmann zu seiner Vertretung im Betriebe seines Handelsgewerbes ohne Prokura (s. d.) berufen wird. Je nachdem es sich dabei um den Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes oder um Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften oder nur um einzelne Geschäfte handelt, spricht man von Generalvollmacht (s. d.), Artvollmacht, Einzelgeschäfts- oder Spezialvollmacht. Wurde die Handlungsvollmacht mehreren Personen zur gemeinschaftlichen Ausübung übertragen, so spricht man von Kollektivhandlungsvollmacht. Als H. gilt auch der Handlungsreisende (s. d.), der außerhalb der Niederlassung des Prinzipals zur Vornahme von Geschäften verwendet wird, sowie der in einem offenen Warenlager oder in einem Laden Angestellte, der sowohl zu Verkäufen als zur Entgegennahme der Bezahlung hierfür ermächtigt ist (§ 86 des Handelsgesetzbuches). Eine Beschränkung der Handlungsvollmacht hat einem Dritten gegenüber nur dann Geltung, wenn er sie kannte oder kennen mußte. Gesetzlich ist aber, mangels ausdrücklicher Erstreckung der Vollmacht hierauf, ausgeschlossen die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, die Aufnahme von Darlehen und die Prozeßführung für den Prinzipal. Durch alle Handlungen, die der Handlungsbevollmächtigte innerhalb seiner Vollmacht vornimmt, verpflichtet er seinen Prinzipal. Wie die Handlungsvollmacht formlos entsteht, d. h. durch einfache Erklärung des Prinzipals, so endigt sie auch durch dessen einfachen Widerruf oder durch den Tod des Handlungsbevollmächtigten, nicht aber durch den Tod des Prinzipals. Vgl. auch Prokura und Handlungsvollmacht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Handlungsbevollmächtigter — Handlungsbevollmächtigter, derjenige, welchen ein Kaufmann (s.d.) als Bevollmächtigten zu einzelnen Geschäften, zu einer bestimmten Art von Geschäften oder, ohne Erteilung der Prokura (s.d.), zum Betriebe seines ganzen Handelsgewerbes bestellt… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Handlungsbevollmächtigter — Ein Handlungsbevollmächtigter ist ein Vertreter einer juristischen Person, der rechtswirksam Erklärungen und Handlungen für den Vollmachtsgeber abgeben kann. Schriftliche Erklärungen werden meist mit dem Zusatz i.V in Vertretung unterzeichnet.… …   Deutsch Wikipedia

  • Handlungsbevollmächtigter — Hạnd|lungs|be|voll|mäch|tig|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der bevollmächtigt ist, Handelsgeschäfte vorzunehmen, ohne Prokura zu haben * * * Hạnd|lungs|be|voll|mäch|tig|ter <vgl. ↑ Bevollmächtigter: jmd., der mit einer Handlungsvollmacht… …   Universal-Lexikon

  • Handlungsbevollmächtigter — Handelsbevollmächtigter; derjenige, der ohne Erteilung der ⇡ Prokura zum Betrieb eines ganzen Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten Art von Geschäften oder einzelner Geschäfte eines Handelsgewerbes ermächtigt ist (⇡… …   Lexikon der Economics

  • Handelsbevollmächtigter — ⇡ Handlungsbevollmächtigter …   Lexikon der Economics

  • Hdl.-Bev. — Handlungsbevollmächtigter EN authorized [managing] agent …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Handlungsvollmacht — (HV) ist in Deutschland bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann oder Prokuristen an Mitarbeiter erteilte, auf das Handelsgeschäft begrenzte geschäftliche Vertretungsmacht. Sie stellt wie die Prokura eine gewillkürte Form der Stellvertretung dar …   Deutsch Wikipedia

  • Hbv — Die Abkürzung HBV bezeichnet: Handbuch der Vögel Mitteleuropas, Standardwerk der mitteleuropäischen Ornithologie. Herausgegeben von U.N. Glutz von Botzheim. Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen seit 2001 ein Teil von ver.di, der größten …   Deutsch Wikipedia

  • Organkredit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Organkredit ist im Bankwesen die Bezeichnung für Kredite, die Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute an… …   Deutsch Wikipedia

  • Tuschratta — Tušratta bzw. Tuschratta (akkadisch LUGAL KurḪa ni gal ba at Tu uš e rat ta) war ein mitannischer König. Die in den Amarna Briefen verwendete Anrede LUGAL (in Erweiterung EN in.MESCH) Hurri ist zuerst unter Mursilis I. belegt. Üblicher ist die… …   Deutsch Wikipedia

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