Handelsregalien

Handelsregalien

Handelsregalien, früher Regalien (s. d.), auf Grund deren dem Staate der Alleinhandel mit gewissen Produkten (Tabak, Branntwein etc.) zustand. Heute bilden sie eine besondere Form der Erhebung von Aufwandsteuern (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Regalĭen — (lat. Jura regalia), königliche Rechte. Im Mittelalter bezeichnete der Ausdruck die Rechte, die den Reichsfürsten infolge königlicher Verleihung zustanden; im 16. und 17. Jahrh. die Befugnisse der Landeshoheit. Seit dem 17. und besonders im 18.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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