Gewissensfreiheit

Gewissensfreiheit

Gewissensfreiheit ist im allgemeinen die Abwesenheit von jeglichem Zwang, insofern man durch ihn einerseits zu Handlungen, von denen das Gewissen (insbes. das religiöse) abmahnt, genötigt und anderseits von Handlungen, zu denen das Gewissen auffordert, abgehalten werden kann. Das Gegenteil ist der Gewissenszwang, der z. B. da stattfindet, wo man die Anbetung eines Gegenstandes fordert, dem derjenige, an den diese Forderung gestellt wird, keine göttliche Würde beimessen kann, oder wo man Handlungen, welche die Pflicht der Menschenliebe auslegt, verbietet (Antigone). In Wechselbeziehung zur G. steht die Glaubensfreiheit (s.d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gewissensfreiheit — Gewissensfreiheit, s. Glaubensfreiheit …   Herders Conversations-Lexikon

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  • Gewissensfreiheit — Ge|wịs|sens|frei|heit 〈f. 20; unz.〉 das Recht, nur nach dem eigenen Gewissen, auch entgegen äußerem Zwang, zu handeln * * * Ge|wịs|sens|frei|heit, die <Pl. selten> [LÜ von lat. libertas conscientiae]: Recht des Menschen, in seinen… …   Universal-Lexikon

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  • Desmons — Frédéric Desmons (* 14. Oktober 1832 in Brignon (Département Gard); † 4. Januar 1910 in Paris) war calvinistischer Pastor, Deist, Freimaurer und Verfechter der absoluten Gewissensfreiheit. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 Freimaurerei …   Deutsch Wikipedia

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  • Würde des Menschen — Der Begriff der Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, dass jeder Mensch einen schützenswerten Wert besitzt (Selbstwert jedes Menschen). Nur wo der unbedingte Schutz der Menschenwürde gewährleistet ist, kann man von einem… …   Deutsch Wikipedia

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