Gewichtszölle

Gewichtszölle

Gewichtszölle, s. Zölle.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gewichtszölle — Gewichtszölle, Zölle, die nach dem Gewicht der zollbaren Waren erhoben werden, im Gegensatz zu Maß , Wert und Stückzöllen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Spezifische Zölle — Spezifische Zölle, Bezeichnung für Stück und Gewichtszölle, s. Zölle …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zölle — (griech. télos, latein. telonea, engl. toll; Mauten, v. mittellat. muta) sind Abgaben, die teils aus finanz teils aus handelspolitischen Gründen erhoben werden. Als Mittel der Finanzpolitik sind sie uralt. Im deutschen Mittelalter hatten sie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zolltarif — Zolltarif, Verzeichnis der Ein und Ausfuhrgegenstände mit Angabe der Zollsätze, nach dem Wert der Ware (ad valōrem) in Prozenten oder nach dem Gewicht (Gewichtszölle) oder nach einem andern festen Maß (spezifische Zölle). Autonomer Z., ein… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gewichtszoll — Ge|wịchts|zoll 〈m. 1u; unz.〉 nach dem Gewicht der Ware berechneter Zoll; Ggs Wertzoll * * * Ge|wịchts|zoll, der: nach dem 1↑Gewicht (1 a) der Ware festgesetzter Zoll: Zölle werden als Gewichtszölle (spezifische Zölle) oder als Wertzölle erhoben …   Universal-Lexikon

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