Gerichtsfriede

Gerichtsfriede

Gerichtsfriede, s. Fehde.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Fehde — (mittelhochd. vêhede, vêde, »Feindschaft, Streit«), im Mittelalter der Privatkrieg im Gegensatz zum Volkskrieg. Bei den alten Germanen war es Grundsatz, daß Recht und Friede zunächst von dem Einzelnen, von der Familie und deren Angehörigen und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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