Generalstaaten

Generalstaaten

Generalstaaten, Name der allgemeinen Versammlung der Deputierten der Provinzialstaaten oder Provinzialstände der Niederlande unter burgundischer Herrschaft seit der Mitte des 15. Jahrh.; in der ehemaligen Republik der Niederlande die von den sieben souveränen Provinzialstaaten zur Leitung des Staates gewählten Abgeordneten, die den Titel »Hochmögende Herren« führten. Seit 1593 hatten die G. (holländ. Staten-Generaal) ihren Sitz im Haag. Die Abstimmung geschah nach Provinzen, wobei jede Provinz nur eine Stimme hatte; doch hatte die Provinz Holland den größten Einfluß. Da die G. nach außen die Souveränitätsrechte der Republik ausübten, so wurde diese oft selbst G. genannt. Nach der Revolution von 1795 machte die Berufung der Nationalversammlung 1. März 1796 den G. ein Ende. Auch in dem Königreich der Niederlande führt das Parlament den alten Namen G. mit dem Sitz im Haag. Vgl. Juste, Histoire des États-Généraux (Brüssel 1861–64, 2 Bde.); van Riemsdijk, De Griftie van Hare Hoog Mogenden (Haag 1885).- In Frankreich hießen G. oder Generalstände (états généraux) seit Anfang des 14. Jahrh. die aus den Abgeordneten des Adels, der Geistlichkeit und der städtischen Korporationen zusammengesetzten Landstände, die, während die Stände bis dahin nur aus dem Adel und den Prälaten bestanden hatten, von Philipp dem Schönen in seinem Streit mit Bonifatius VIII. 1302 zum erstenmal einberufen wurden. Obwohl diese Generalstände in der Regel nur außerordentliche Subsidien zu bewilligen hatten, übten sie doch zuweilen einen bedeutenden Einfluß aus. Von 1614 an wurden sie 175 Jahre lang nicht wieder einberufen. Als sie 5. Mai 1789 infolge der finanziellen Zerrüttung wieder versammelt werden mußten, verwandelten sie sich bald in eine Nationalversammlung, welche die französische Revolution einleitete (s. Frankreich, S. 882). Vgl. Thibaudeau, Histoire des États générauxen France (bis 1789, Par. 1843, 2 Bde.); Picot, Histoire des États généraux 1355 bis 1614 (2. Aufl., das. 1888, 5 Bde.) und Documents relatifs aux États généraux sous Philippe-le-Bel (das. 1901); A. Desjardins, Etats généraux, leur influence sur le gouvernement etc. (das. 1871); Wahl, Studien zur Vorgeschichte der französischen Revolution (Tübing. 1901).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Generalstaaten — Generalstaaten, 1) ehedem die versammelten Deputirten der vereinten Niederlande, weil sie sich mit Gegenständen, welche das gemeinschaftliche Wohl aller Provinzen betrafen, z.B. mit Krieg u. Bündnissen, beschäftigten. Sie residirten in Haag,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Generalstaaten — Generalstaaten, in der ehemal. Republik der Niederlande die Versammlungen der von den Provinzialstaaten gewählten Abgeordneten zur Führung der Staatsgeschäfte; im jetzigen Königreich Name der Landesvertretung. – G. in Frankreich, s. États… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Generalstaaten — Generalstaaten, s. états généraux u. Niederlande …   Herders Conversations-Lexikon

  • Generalstaaten — Die Generalstaaten (niederländisch: Staten Generaal) sind das Parlament der Niederlande. Es besteht aus zwei Kammern. Die erste Kammer kann über Gesetzentwürfe abstimmen, sie aber nicht ändern; die zweite Kammer ist das eigentliche Parlament.… …   Deutsch Wikipedia

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten 〈Pl.〉 1. 〈in der ehemaligen Republik der Niederlande〉 die Vertreter der sieben Provinzialstaaten 2. 〈heute〉 das niederländische Parlament * * * Ge|ne|ral|staa|ten <Pl.>: 1. niederländisches Parlament. 2. (Geschichte) im… …   Universal-Lexikon

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten 〈Pl.〉 1. 〈in der ehemaligen Republik der Niederlande〉 die Vertreter der sieben Provinzialstaaten 2. 〈heute〉 das niederländ. Parlament …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten die (Plur.) <nach niederl. Staten Generaal aus fr. états généraux, vgl. ↑Etats généraux>: 1. das niederl. Parlament. 2. im 15. Jh. der vereinigte Landtag der niederl. Provinzen. 3. 1593 1795 die Abgeordnetenversammlung… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Generalstaaten — Ge|ne|ral|staa|ten Plural (das niederländische Parlament) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erste Kammer der Generalstaaten — Logo Parlamentsgebäude Basisdaten Sitz: Binnenhof …   Deutsch Wikipedia

  • Zweite Kammer der Generalstaaten — Plenarsaal der Zweiten Kammer Die Zweite Kammer der Generalstaaten (niederländisch: Tweede Kamer der Staten Generaal, Aussprac …   Deutsch Wikipedia

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