Gebrauchsleihe

Gebrauchsleihe

Gebrauchsleihe, Verleihung von Bauerngütern zu erblicher Nutzung, Erbpacht (s. Bauerngut). Auch soviel wie Leihvertrag (s. d. und Commodatum).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gebrauchsleihe — (Commodātum), ein Vertrag, durch den eine Sache zu einem bestimmten Gebrauch und gewöhnlich auf bestimmte Zeit unentgeltlich verliehen wird …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leihe — Lei|he 〈f. 19〉 1. unentgeltl. Überlassung einer Sache mit Rückgabepflicht 2. 〈umg. kurz für〉 Ausleihe, Leihhaus * * * Lei|he, die; , n [zu ↑ leihen] (ugs.): Leihhaus: etw. in die L. bringen. * * * Leihe   [althochdeutsch līhan »(zurück , übrig)… …   Universal-Lexikon

  • Kredīt — (lat. creditum, das Geglaubte, Anvertraute, ital. crédito, franz. crédit) ist die Befugnis zur Verwendung fremder Güter, eingeräumt auf Grund des Vertrauens, daß der Kreditnehmer die dadurch entstandenen Verbindlichkeiten seiner Zeit erfüllen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommodat — Kommodāt (lat. commodātum), eine Sache, welche der Eigentümer (Kommodánt) einem andern (Kommodatār) zu einem bestimmten Gebrauch zeitweilig unentgeltlich überläßt (s. Gebrauchsleihe) …   Kleines Konversations-Lexikon

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