Forsteinteilung

Forsteinteilung

Forsteinteilung, ein Teil der Forsteinrichtung (s.d.), ist teils eine administrative in Forstreviere (Oberförstereien) und Schutzbezirke, teils eine wirtschaftliche in Wirtschaftsfiguren und Betriebsverbände. Forstreviere sind die einem verwaltenden Beamten (Oberförster, Revierförster) zur Betriebsführung und Rechnungslegung überwiesenen Waldbezirke. Sie zerfallen in Schutzbezirke, die mit Aufsichtsbeamten zur Handhabung des Forstschutzes und der Betriebsaufsicht (Förstern) besetzt sind. Wirtschaftsfiguren sind die innerhalb eines Forstreviers durch die Einteilung gebildeten Flächenabschnitte mit dauernder Begrenzung und angestrebter Einheit der Wirtschaft. Man unterscheidet: Jagen, d. h. regelmäßige, durch geradlinige Aufhiebe (Gestelle, Schneisen) begrenzte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit (s.d.) unabhängigen Größe, ferner Distrikte, d. h. unregelmäßig begrenzte, an Terrainbildung und Wege angelehnte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit unabhängigen Größe, endlich Schläge, d. h. regelmäßig oder unregelmäßig begrenzte Wirtschaftsfiguren mit einer von der Umtriebszeit abhängigen Größe. Die Wirtschaftsfiguren zerfallen in Abteilungen, d. h. gleichartige oder zu gleichartiger Behandlung bei der Betriebsregelung geeignete, durch die Vermessung ausgeschiedene, allseitig begrenzte Flächenabschnitte innerhalb der Wirtschaftsfiguren. In einigen Staaten (Sachsen, Württemberg) heißen diese Flächenabschnitte Unterabteilungen, dagegen die Wirtschaftsfiguren Abteilungen. Betriebsverbände (Blöcke) nennt man die Gesamtheit der durch den Betrieb zu einem selbständigen Ganzen verbundenen Waldflächen innerhalb eines Forstreviers. Betriebsklassen sind Betriebsverbände mit vorhandenem oder angestrebtem regelmäßigen Altersklassenverhältnis des Holzes, Hiebzüge dagegen Teile von Betriebsklassen mit regelmäßiger Hiebfolge in derselben örtlichen Richtung und Zeitfolge. Vgl. Kaiser, Die wirtschaftliche Einteilung der Forsten (Berl. 1902).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Forsteinrichtung — (Forstabschätzung, Forsttaxation, Forstbetriebsregelung), die dem Zweck der Waldwirtschaft entsprechende Regelung des Waldzustandes und des Waldertrags. Die F. erstrebt einerseits die Waldzustandsregelung, d. h. die Herstellung eines geordneten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Betriebsklasse — Betriebsklasse, s. Forsteinteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Betriebsverband — Betriebsverband, forstlicher, s. Forsteinteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Block [1] — Block, auf Schiffen ein Gehäuse mit einer oder mehreren Rollen (Scheiben), die um eine Achse drehbar sind. Die Blöcke sind die Kloben für die Flaschenzüge. Im Kartenspiel heißt B. ein kleines Bēte, das jeder Teilnehmer gleich vor Beginn des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Forstschutzbezirke — Forstschutzbezirke, s. Forsteinteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gestelle — (Schneise), gerade verlaufende Trennungslinien der Bestände im Walde (s. Forsteinteilung) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hiebszug, — Hiebszug, forstlicher, eine Reihe zusammenliegender Waldflächen mit regelmäßiger Hiebsfolge in derselben örtlichen Richtung (s. Forsteinteilung). Hiebszüge sind Hilfsmittel der Bestandssicherung gegen Gefahren, namentlich durch Wind und Waldfeuer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schläge — (Schlageinteilung), s. Feldeinteilung und Forsteinteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schlag [3] — Schlag, in der Tierzucht eine Unterabteilung der Rasse, so ist z. B. das Kuhländer Rind ein S. der Berner Rasse. S. wird auch für das Gewicht der Tiere genommen und in diesem Sinne z. B. leichter und schwerer Pferdeschlag unterschieden. Vgl.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schutzbezirke — Schutzbezirke, s. Forsteinteilung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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