Altersvormundschaft

Altersvormundschaft

Altersvormundschaft, s. Vormundschaft.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Großjährigkeit — Großjährigkeit, Volljährigkeit, Mündigkeit, Majorennität, die Befreiung von der Altersvormundschaft und Erlangung der rechtlichen Dispositionsfähigkeit, tritt in Deutschland mit vollendetem 21. (bei Regenten meist 18.) Jahre ein, kann aber vom… …   Kleines Konversations-Lexikon

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