Erbschaftskauf

Erbschaftskauf

Erbschaftskauf, der Kauf einer einem andern angefallenen Erbschaft, und zwar in dem Umfang, den sie zur Zeit des Kaufabschlusses hatte; ausgenommen sind hiervon nur die auf die Zeit vor dem E. fallenden Nutzungen. Der E. bedarf gerichtlicher oder notarieller Urkunde. Im Zweifel sind nicht mitverkauft erst nach dem Verkauf anfallende Erbteile, ein Voraus, Familienpapiere und Familienbilder. Der Erbe steht nur dafür, daß ihm das Erbrecht unbelastet zusteht, nicht etwa dafür, daß die einzelnen Nachlaßgegenstände in seinem Eigentum stehen. Der Käufer hat dem Erben notwendige Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen und, soweit sie noch wirksam sind, auch nützliche. Der Käufer haftet den Nachlaßgläubigern neben dem Erben; er kann dies auch nicht durch Vertrag mit letzterm ausschließen, haftet aber nicht unbeschränkter als der Erbe (s. Erbrecht, S. 895). Den Nachlaßgläubigern gegenüber ist der Erbe auch verpflichtet, den E. unverzüglich dem Nachlaßgericht (s. d.) anzuzeigen; jeder Beteiligte darf die Anzeige einsehen. Wenn der Erbe die Erbschaft verschenkt, oder wenn der Käufer oder Schenknehmer weiter verkauft oder verschenkt, so gilt Entsprechendes. Vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, § 2371–2485.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erbschaftskauf — Erbschaftskauf,   schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Erbe (auch Miterbe) zur Übertragung der gesamten ihm zustehenden Erbschaft auf den Käufer gegen Entgelt verpflichtet; der Vertrag bedarf notarieller Beurkundung (§§ 2371 ff. BGB).… …   Universal-Lexikon

  • Erbschaftskauf — Erbschaftskauf, der Vertrag, durch welchen eine gesammte Erbschaft, die entweder noch zu hoffen, od. schon angefallen ist, od. auch ein aliquoter Theil einer solchen gekauft wird. Im Allgemeinen gelten die Regeln über den Kaufvertrag. Der Käufer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbschaftskauf — Ein Erbschaftskauf ist ein Kaufvertrag über eine angefallene Erbschaft. Es handelt sich um einen gegenseitigen Vertrag, auf den im deutschen Privatrecht das generelle Kauf und Leistungsstörungsrecht (§§ 433 ff. BGB) Anwendung findet. Jedoch… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbschaftskauf — ⇡ Kaufvertrag über eine angefallene ⇡ Erbschaft als Ganzes (§§ 2371–2385 BGB) …   Lexikon der Economics

  • Einseitiger Handelskauf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Gattungskauf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelskauf — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaufrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaufsumme — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaufverträge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden… …   Deutsch Wikipedia

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