Entwendung

Entwendung

Entwendung ist die Aneignung einer fremden beweglichen Sache. Der Ausdruck umfaßt sowohl das Wegnehmen aus fremdem Gewahrsam, also den Diebstahl (s. d.), als auch die Aneignung einer im Gewahrsam des Täters befindlichen Sache, also die Unterschlagung (s. d.). In diesem Sinne wird das Wort z. B. in § 370, Ziffer 5, des deutschen Strafgesetzbuches gebraucht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Entwendung — Entwendung, die eigenmächtige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. Die E. ist die Grundlage des Diebstahls (s.d.); nicht jede E. aber ist als Diebstahl zu betrachten, indem es mehrere Fälle gibt, in denen eine criminelle Bestrafung der E.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Entwendung — Entwendung,die:⇨Diebstahl(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Entwendung — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

  • Entwendung — Raub; Diebstahl; Klauerei (umgangssprachlich) * * * Ent|wẹn|dung 〈f. 20〉 das Entwenden, Diebstahl * * * Ent|wẹn|dung, die; , en: das Entwenden; das Entwendetwerden; Diebstahl. * * * Entwendung,   bis 31. 12. 1994 nach Art. 1 …   Universal-Lexikon

  • Entwendung — Ent|wẹn|dung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Raub — Raub, 1) (Rapina, Depraedatio, Grassatio, Robbaria, Abstrickung), nach Römischem Recht jede mit offenem Zwange ausgeführte körperliche Anmaßung einer beweglichen Sache, welche sich in fremdem Eigenthum u. nicht schon in der Detention des Thäters… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueignen. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist 1) ein D. nur möglich an einer Sache, d. h. an einem körperlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fahrkartenbündelmaschinen — (Fahrkartenverpackung). Zum Zwecke des Versands an die Ausgabestellen, der geeigneten Lagerung in den Fahrkartenschränken und der leichten Verrechnung und Kontrolle werden die Edmonsonschen Fahrkarten nach Abnahme von der Druckmaschine in Bündel… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Diebstahl — Raub; Klauerei (umgangssprachlich); Entwendung * * * Dieb|stahl [ di:pʃta:l], der; [e]s, Diebstähle [ di:pʃtɛ:lə]: das Stehlen; rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums: einen Diebstahl begehen, aufdecken; er wurde beim Diebstahl ertappt. Syn.:… …   Universal-Lexikon

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