Eigentumsordnung

Eigentumsordnung

Eigentumsordnung, s. Eigentum, S. 445.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftsordnung: Eigentumsordnung —   Eigentumsrechte geben dem Inhaber dieser Rechte die Möglichkeit, Güter zu besitzen, zu nutzen oder diese Güter gegen Entgelt zu verkaufen. In einer Marktwirtschaft befindet sich das Kapital zumeist in Privateigentum. Nahezu jedes Stück Land,… …   Universal-Lexikon

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  • Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

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  • Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftssystem — Wịrt|schafts|sys|tem, das (Wirtsch.): wirtschaftliches System, Form des Wirtschaftslebens in einer Epoche, Kultur. * * * Wirtschafts|system,   Begriff zur Systematisierung und Analyse realer oder fiktiver Volkswirtschaften nach bestimmten… …   Universal-Lexikon

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