Durchsuchungsrecht

Durchsuchungsrecht

Durchsuchungsrecht (Anhalte-, Besichtigungs-, Besuchs-, Untersuchungs-, Visitationsrecht, Jus visitationis, franz. Droit de visite, de recherche, engl. Right of visit, of search), die völkerrechtliche Befugnis kriegführender Mächte, durch ihre Kriegsschiffe Kauffahrteischiffe ihrer eignen oder einer neutralen Flagge anzuhalten, zu besuchen und zu durchsuchen. Der Zweck dieser Maßregel ist die Feststellung der Nationalität der angehaltenen Schiffe (enquête de pavillon) sowie die Ermittelung, ob das betreffende Schiff sich eines Blockadebruches schuldig gemacht habe, oder ob es feindliche Mannschaft oder Kriegskonterbande mit sich führe (vgl. Prise). Gegenüber Kauffahrteischiffen eigner Flagge ist das D. unbeschränkt zugelassen, gegenüber denen neutraler Flagge an gewisse Voraussetzungen und Formalitäten geknüpft, die teils auf der Kriegssitte oder Courtoisie, teils auf Verträgen beruhen. Dem D. unterliegen nicht die von Seeoffizieren einer neutralen Marine befehligten Schiffe neutraler Flagge, noch auch die unter dem Geleit (Konvoi) eines Kriegsschiffes fahrenden und von diesem legitimierten Kauffahrteischiffe. Im allgemeinen wird das D. nach folgenden Grundsätzen ausgeübt: Das Kriegsschiff, das ein Handelsschiff anhalten will, fordert letzteres unter Aufhissen der Flagge durch einen blinden Schuß (coup d'assurance, coup de semonce) zum Halten auf. Daraufhin muß das Handelsschiff seine Flagge ebenfalls ausziehen und aufbrassen oder beidrehen, um den Besuch zu erwarten. Das Kriegsschiff entsendet nunmehr einen Offizier mit der nötigen Mannschaft. Der Offizier begibt sich mit zwei oder drei Mann an Bord des angehaltenen Schiffes, um zunächst die Schiffspapiere zu prüfen (droit de visite). Nur wenn besondere Gründe vorliegen (z. B. Fehlen der Schiffspapiere, Führung einer falschen Flagge), wird von der Visitation zur Durchsuchung des Schiffes (droit de recherche) übergegangen, weshalb man wohl zwischen Visitationsrecht und D. (im engern Sinn) unterscheidet. Ein Schiff, das auf gehörige Aufforderung nicht anhält oder sich der Visitation oder der Durchsuchung widersetzt, kann zwangsweise dazu angehalten werden. Die Gewaltmaßregeln können bis zur Vernichtung des Schiffes gehen. Bei der Durchsuchung ist die Mitwirkung des Kapitäns des angehaltenen Schiffes in Anspruch zu nehmen, eigenmächtiges Handeln und willkürliches Verfahren zu vermeiden. Verweigert der Kapitän jedoch seine Mitwirkung bei der Durchsuchung oder die verlangte Öffnung verschlossener Räumlichkeiten, so setzt er sein Schiff der Aufbringung (s. Aufbringen 2) aus. In Friedenszeiten ist ein D. nur innerhalb der Eigengewässer zulässig, da dem betreffenden Staat auf denselben die Gerichtsbarkeit uneingeschränkt zusteht. Außerdem haben sich zur Unterdrückung des Sklavenhandels teilweise die Seemächte ein solches D. gegenseitig zugestanden (s. Sklaverei). Vgl. Hautefeuille, De droits et des devoirs des nations neutres (3. Aufl., Par. 1868, 3 Bde.); Leroy, La guerre maritime (Brüss. 1900); Perels, Das internationale öffentliche Seerecht der Gegenwart (2. Aufl., Berl. 1903); v. Mirbach, Die völkerrechtlichen Grundsätze des Durchsuchungsrechts zur See (das. 1903).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Durchsuchungsrecht — Durchsuchungsrecht,   französisch Droit de visite [drwadəvi zit], englisch Visit and search [ vɪzɪt ənd səːtʃ], Seekriegsrecht: die Befugnis eines Krieg Führenden, durch Kriegsschiffe auf hoher See neutrale Handelsschiffe anzuhalten und auf… …   Universal-Lexikon

  • Durchsuchungsrecht — (fr. Droit de visite, engl. Right of search), 1) das Recht kriegführender Seemächte zur Durchsuchung von Kauffahrern, welche unter neutraler Flagge segeln, wird von allen Kriegsschiffen auf offener See u. in der Nähe der Küsten der kriegführenden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Durchsuchungsrecht — Durchsuchungsrecht, Besuchsrecht, Visitationsrecht, Recht der Kriegsschiffe, im Kriege jedes Kauffahrteischiff anzuhalten und seine Landesangehörigkeit festzustellen und neutrale Kauffahrteischiffe auf Kriegskonterbande zu untersuchen; im Frieden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Durchsuchungsrecht — (engl. rigth of searching, frz. droit de visite et de recherche), das Recht in Kriegszeiten, daß ein Kriegsschiff der kriegführenden Nation jedes Handelsschiff anhält und untersucht, um sich zu überzeugen, ob dasselbe seine Flagge mit Recht führt …   Herders Conversations-Lexikon

  • Sklaverei [1] — Sklaverei. Das Verhältniß unbedingter, d.h. mit dem Verlust aller persönlichen Freiheit verbundener Dienstbarkeit, in welchem der Dienende nicht als Person, sondern als Sache betrachtet u. behandelt wird, so daß der Herr über ihn u. sein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Achille-Charles-Léonce-Victor, 3. duc de Broglie — [də ˈbrɔj] (* 1. Dezember 1785 in Paris; † 25. Januar 1870 ebenda) war ein französischer Staatsmann und Diplomat. Achille Charles Léonce Victor de Broglie …   Deutsch Wikipedia

  • Achille-Charles-Léonce-Victor de Broglie — Achille Charles Léonce Victor, 3. duc de Broglie [də ˈbrɔj] (* 1. Dezember 1785 in Paris; † 25. Januar 1870 ebenda) war ein französischer Staatsmann und Diplomat aus der Familie der Herzöge de Broglie. Achille Charles Léonce Victor de Broglie …   Deutsch Wikipedia

  • Achille Léonce Victor Charles, duc de Broglie — Achille Charles Léonce Victor, 3. duc de Broglie [də ˈbrɔj] (* 1. Dezember 1785 in Paris; † 25. Januar 1870 ebenda) war ein französischer Staatsmann und Diplomat. Achille Charles Léonce Victor de Broglie …   Deutsch Wikipedia

  • Neutralität — (neulat.), das Verhältnis desjenigen, der an dem Streit andrer nicht teilnimmt; insbes. im Völkerrechte die Nichtbeteiligung eines Staates an einem Kriege zwischen andern Staaten, Unterstützung keines der sich befehdenden Staaten. Neutral ist ein …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”