Dorftestament

Dorftestament

Dorftestament, ein Testament, das vor dem Gemeindevorsteher und zwei Zeugen errichtet werden kann, falls zu besorgen ist, daß der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Richter oder einem Notar möglich ist (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2249).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gutsbezirk — (selbständiger), in Preußen die Gesamtheit der Besitzungen einer Gutsherrschaft, für die der Gutsbesitzer zu den öffentlichen Pflichten und Leistungen verbunden ist, die der Gemeinde für ihren Gemeindebezirk obliegen, während anderseits auch dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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