Akzept

Akzept

Akzept (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als Akzeptant jedem rechtmäßigen Inhaber des Wechsels selbständig und wechselmäßig zur Zahlung der akzeptierten Summe verpflichtet. Als Form genügt nach der deutschen Wechselordnung die einfache Zeichnung des Namens, bez. der Firma auf der Vorderseite des Wechsels; üblich ist es, das A. quer über den linken Teil desselben (die Anfänge der Zeilen) zu schreiben, oft mit dem Zusatz »angenommen«, auch wohl unter Wiederholung der Verfallzeit und der Summe. Die Wiederholung der Summe in Buchstaben ist in allen Fallen dem Akzeptanten zu empfehlen. Beifügung des Datums der Akzeptation ist nur nötig bei Wechseln, die eine gewisse Zeit nach Sicht, d.h. von der Vorzeigung (Präsentation) zur Annahme an gerechnet, fällig werden. Ist das A. falsch oder gefälscht, so bleiben gleichwohl Indossant und Aussteller wechselmäßig verpflichtet. Wird das A. verweigert oder auf einen Teil der Wechselsumme beschränkt (Teilakzept), so kann der Präsentant Protest (s. d.) mangels Annahme erheben lassen. Nach kaufmännischem Sprachgebrauch versteht man unter A. auch den akzeptierten Wechsel. Übrigens pflegt man auch die Annahme eines anderweitigen gezogenen Wertpapieres von seiten des Bezogenen (Adressaten, Assignaten, Trassaten) A. zu nennen, so namentlich die Annahme eines Checks oder einer Bankanweisung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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Synonyme:

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  • Akzépt — (lat., »angenommen«), die auf einem gezogenen Wechsel angebrachte Erklärung des Bezogenen (Akzeptanten) oder einer intervenierenden dritten Person (Ehrenakzeptant), daß er den Wechsel zur Verfallzeit einlösen wolle; dann dieser Wechsel selbst …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Akzept — Accept Order * * * Ak|zẹpt 〈n. 11〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel [<lat. acceptum „angenommen, erhalten“; zu accipere „annehmen“] * * * Ak|zẹpt, das; [e]s, e [lat. acceptum = das… …   Universal-Lexikon

  • Akzept — Ak|zẹpt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel; einen Wechsel mit Akzept versehen [Etym.: <lat. acceptus, Part. Perf. zu accipere »annehmen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Akzept — 1. Annahme einer ⇡ Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten (Anweisungsempfänger) Angewiesenen. Sie bedarf der Schriftform (§ 784 II BGB). 2. Annahme eines ⇡ gezogenen Wechsels (Tratte) durch den ⇡ Bezogenen (Akzeptanten). a) Erst durch… …   Lexikon der Economics

  • Akzept — Ak|zept das; [e]s, e <aus lat. acceptum »das Angenommene«, substantiviertes Part. Perf. (Neutrum) von accipere »annehmen«>: 1. Annahmeerklärung des Bezogenen (desjenigen, der den Wechsel bezahlen muss) auf einem Wechsel. 2. der akzeptierte… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Akzept — Ak|zẹpt, das; [e]s, e <lateinisch> (Bankwesen Annahmeerklärung des Bezogenen auf einem Wechsel; der akzeptierte Wechsel selbst) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Blanko-Akzept — ⇡ Wechsel, der vor Eintrag aller wesentlichen Bestandteile akzeptiert wird. In der Praxis häufig, wenn z.B. der genaue Wechselbetrag noch nicht feststeht. B. A. sind insofern riskant, als der ⇡ Akzeptant auch für abredewidrig ausgefüllte Wechsel… …   Lexikon der Economics

  • Dokumente gegen Akzept-Inkassi — Documents against Acceptance (D/A); Art des ⇡ Dokumenteninkassos, bei der dem Importeur die ⇡ Exportdokumente von der vorlegenden Inkassobank gegen Leistung des Akzepts auf einer vom Exporteur auf den Importeur gezogenen Nachsichttratte (selten… …   Lexikon der Economics

  • Valuta-Akzept — der auf ausländische Währung lautende ⇡ Wechsel, in der Außenhandelsfinanzierung gebräuchlich …   Lexikon der Economics

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