Vorzugsrecht

Vorzugsrecht

Vorzugsrecht heißt im bürgerlichen Recht das Recht eines Gläubigers auf Befriedigung vor den übrigen Gläubigern. Dieses Recht auf »Priorität« (s. d.) kommt im Konkurs wie außerhalb desselben vor. Die deutsche Konkursordnung regelt die Rangordnung der Konkursgläubiger (s. Konkurs) in § 61. Das Recht auf abgesonderte Befriedigung (s. d.) wird manchmal auch (aber mit Unrecht) als V. bezeichnet.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vorzugsrecht — Vorzugsrecht, das Recht auf Absonderung (s.d.) im Konkurs …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vorzugsrecht — ↑Priorität …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vorzugsrecht — Vor|zugs|recht, das (seltener): Vorrecht …   Universal-Lexikon

  • Pfandrecht — (mortgage right; droit de gage; diritto di pegno), das dingliche Recht, das dem Gläubiger eingeräumt wird, um aus einer Sache (Pfand), wenn die Verbindlichkeit zur bestimmten Zeit nicht erfüllt wird, sich zu befriedigen. Über das P. an… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnschulden — Eisenbahnschulden. Diese lassen sich, wie folgt, unterscheiden: a) Betriebsschulden im engeren Sinn, d.h. alle Schulden, die durch die für den ordentlichen Betrieb der Bahn erforderlichen Leistungen, z.B. Beamtengehälter, Arbeiterlöhne, Zahlungen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Klage auf vorzugsweise Befriedigung — Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung (auch Vorzugsklage genannt) ist eine prozessuale Gestaltungsklage aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts gem. § 805 ZPO. Mit der Klage auf vorzugsweise Befriedigung macht der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”