Bestätigungsorder

Bestätigungsorder

Bestätigungsorder, s. Bestätigung und Militärstrafgerichtsbarkeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Begnadigung — Begnadigung, Beseitigung der strafrechtlichen Folgen begangener Straftaten durch Verfügung der Staatsgewalt. Begnadigungsrecht, die Befugnis zu solcher Verfügung, ein wichtiges Souveränitätsrecht. Zu unterscheiden ist zwischen der B. im engern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bestätigung — Im Militärstrafverfahren bedürfen die Urteile der erkennenden Gerichte, nicht aber die Strafverfügung (s. d.), der B. durch die Kommandogewalt, vor allem durch den obersten Kriegs, bez. Kontingentshern selbst. Sie bedeutet bei den im ordentlichen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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