Verweisungsbeschluß

Verweisungsbeschluß

Verweisungsbeschluß, soviel wie Beschluß auf Eröffnung des Hauptverfahrens; auch der Gerichtsbeschluß, durch den eine Rechtssache von dem unzuständigen an das zuständige Gericht verwiesen und abgegeben wird. In Schwurgerichtssachen kann der Gerichtshof, wenn er einstimmig der Ansicht ist, daß sich die Geschwornen zum Nachteil des Angeklagten geirrt, die Sache zur neuen Verhandlung vor das Schwurgericht der nächsten Sitzungsperiode verweisen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verweisungsbeschluß — (Verweisungserkenntniß), im neueren Anklageverfahren (s. Criminalproceß) der Beschluß der Raths od. Anklagekammer darüber, ob nach Beendigung der durch den Untersuchungsrichter geführten Voruntersuchung die Sache nunmehr zur Hauptverhandlung reif …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verweisung — Verweisung, 1) s.u. Verweisungsbeschluß; 2) (Verbannung, Poena relegationis), s. Landesverweisung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eröffnung des Hauptverfahrens — (Verweisungsbeschluß, Verweisungserkenntnis, Versetzung in den Anklagestand), der Gerichtsbeschluß, daß in einer Strafsache die mündliche Hauptverhandlung stattfinden soll. Nur bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen kann in dem Verfahren… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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