Verruf

Verruf

Verruf, Ehrloserklärung, gesellschaftliche Ächtung einer Person. V. wurde schon früher von Handwerker- oder Gesellenvereinen gegen mißliebige Genossen oder Meister ausgesprochen; in jüngster Zeit wird er bei Arbeitseinstellungen seitens der Streikenden gegen diejenigen Arbeiter geübt, die sich der Bewegung nicht anschließen. In Deutschland bestimmt § 153 der Gewerbeordnung, daß, wer andre durch körperlichen Zwang, Drohungen, Ehrverletzung oder Verrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an Verabredungen zum Behuf der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbes. mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter teilzunehmen, oder andre durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, mit Gefängnis bis zu drei Monaten, unter Umständen auch höher, bestraft werden soll. Nach § 15-la finden diese Bestimmungen auch auf Besitzer und Arbeiter von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten und unterirdisch betriebenen Brüchen oder Gruben Anwendung. Vgl. Boycott. – In der Studentensprache die von einer Verbindung oder einem Kartell verhängte Acht über Studenten, die der Burschenrechte sich unwert bewiesen haben, oder auch über Philister (Bürger), die wegen ihres Verhaltens gegen Studenten Strafe verdienen. Diese in Burschenkreisen altherkömmliche Strafe, deren Verhängung die akademische Obrigkeit als straffällig ansieht, hat verschiedene Stufen: vom harmlosen Bierverruf bis zur endgültigen Ehrloserklärung. Auch bei den Philistern besteht der Unterschied, ob der V. nur das Verbot persönlichen Verkehrs (im Gasthaus, Mieten einer Wohnung etc.) bedeutet oder den Betroffenen im studentischen Sinne für geradezu rechtlos erklärt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verruf — Verruf, 1) übler Ruf; 2) (Verschiß), die Erklärung der Studenten, daß ein Bürger wegen Mangels an Ehrerbietung gegen die Studenten u. ihre Rechte auf eine Zeit gewissermaßen unehrlich sei, während welcher Zeit es nicht erlaubt ist bei dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verruf — Verruf, im Studentenleben der von Verbindungen gegeneinander oder gegen einzelne Personen erklärte Abbruch aller gegenseitigen Beziehungen. (S. auch Boykottieren.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verruf — Verruf, soviel als übler Ruf; die Herabsetzung od. gänzliche Entwerthung einer Münzsorte; auf der Universität Ehrloserklärung v. Seite der Studenten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verruf — Verruf,der:inV.bringen:⇨verleumden(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verruf — Verruf, verrufen ↑ rufen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verruf — In Verruf kamen ursprünglich Geldmünzen, wenn die Landesregierung sie für ungültig erklärte oder ihren Wert minderte (sie verrief). Davon abgeleitet war, dass jemand in Verruf geriet, wenn sein guter Ruf zerstört war. Dazu führten Verbrechen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verruf — der Verruf (Aufbaustufe) übler Ruf, in den jmd. geraten ist Synonym: Misskredit Beispiel: Diese Gerüchte haben ihn in Verruf gebracht. Kollokation: in Verruf kommen …   Extremes Deutsch

  • Verruf — Ver|ruf 〈m. 1; unz.〉 schlechter Ruf ● jmdn. in Verruf bringen; in Verruf geraten, kommen * * * Ver|ruf, der [zu ↑ verrufen]: meist in den Wendungen in V. kommen/geraten (einen schlechten, üblen, zweifelhaften Ruf bekommen, als etw. ins Gerede… …   Universal-Lexikon

  • Verruf — Ver·ru̲f der; nur in 1 in Verruf geraten / kommen einen schlechten Ruf bekommen 2 jemanden / etwas in Verruf bringen bewirken, dass jemand / etwas einen schlechten Ruf bekommt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verruf — Ver|ruf, der (schlechter Ruf); in Verruf bringen, geraten, kommen …   Die deutsche Rechtschreibung

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